Vorteil des Ausstiegs und der Rückabwicklung durch einen Widerruf bei Lebensversicherungen

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
29.03.2017238 Mal gelesen
Vorteil des Widerrufs einer Lebensversicherung im Vergleich zu einer Kündigung.

Will der Verbraucher aus verschiedenen Gründen sich von seiner Lebensversicherung lösen (zu geringe Rendite, zu geringe Garantieverzinsung etc.) so wählt er zumeist die Kündigung. Die Idee eines Widerrufs liegt ihm fern, da die Frist hierzu abgelaufen ist. Eine Kündigung hat zur Folge, dass gemäß dem Versicherungsvertrag nur der sogenannte Rückkaufswert ausbezahlt wird. Dieser Auszahlungsbetrag liegt im Normalfall deutlich unterhalb des Gesamtbetrages aller Einzahlungen bzw. Prämienzahlungen.

Im Gegensatz hierzu hat ein Widerruf bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erhebliche geldwerte Vorteile. Neben der Rückzahlung aller Prämien müssen die Prämienzahlungen zugunsten des Verbrauchers verzinst werden bzw. die gezogenen Nutzungen hieraus herausgeben. Dies deshalb, da die Lebensversicherung mit den Prämien gewirtschaftet hat und dies auch der Gesetzeslage -§ 812 BGB- und der Rechtsprechung entspricht.

Nach jahrelangem Kampf vor den Gerichten (beginnend schon vor der Jahrtausendwende) sind mittlerweile auch einzelne Punkte geklärt. Der Widerruf kann bei einer fehlerhaften Belehrung grundsätzlich noch nach Jahren erklärt werden und auch dann wenn der Vertrag aufgrund einer Kündigung mittels Auszahlung des Rückkaufswertes schon erledigt sein soll.

Mittlerweile sind neben der relevanten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vorallem eine große Anzahl von Entscheidungen des BGH erlassen worden.

Ein Widerruf bringt finanziell einen Mehrwert und in den meisten Fällen bringt ein Widerruf noch zum Teil erhebliche geldwerte Vorteile.

Hierzu sollte der Versicherungsnehmer den Vertrag auch wenn er bereits gekündigt und erledigt sein sollte widerrufen und für die Rückabwicklung eine Frist setzen. Alternativ kann natürlich auch ein Rechtsanwalt beauftragt werden, um die Widerrufsbelehrung auf eine Fehlerhaftigkeit zu überprüfen.

Der Absender ist seit mehr als 7 Jahren in diesem Bereich tätig. Auch durch Kooperationen hat der Absender für Verbraucher bzw. für Versicherungsnehmer diese vor Gericht vielfach vertreten.

Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb

Rechtsanwalt Ganz-Kolb ist Inhaber der Kanzlei Ganz-Kolb

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Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Ganz-Kolb auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts und des Anlegerschutzes tätig. Durch fachspezifische Tätigkeiten bei Banken etc. (z. B. 7-jährige Tätigkeit bei einem großen Discount-Broker/Wertpapierbank) sind auch umfangreiche und praktische Produktkenntnisse, Kenntnisse der Vertriebsabläufe etc. vorhanden. Dies beginnt bei einer atypisch stillen Beteiligung und endet bei den Zertifikaten.