Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog

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14.01.20076688 Mal gelesen
Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog

Unten aufgeführt finden Sie Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und dem Bußgeldkatalog. Aus Gründen der Praktikabilität und für die leichtere Übersichtlichkeit habe ich  teilweise auf juristisch korrekte Formulierungen und Paragraphen verzichtet und den Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog teilweise vermischt.

Zu beachten ist, dass zu den genannten Bußgeldern jeweils ab 40 EUR noch eine Bearbeitungs- und Zustellgebühr von wenigstens rund 25 Euro hinzukommt. Zudem können Voreinträge in Flensburg zu erhöhten Bußgeldern führen.

Geschwindigkeitsverstöße

Die folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder. (Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA). Die Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen beträgt regelmäßig 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%. Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.

- innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h  15,- EUR
11-15 km/h  25,- EUR
16-20 km/h  35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h  10,- EUR
11-15 km/h  20,- EUR
16-20 km/h  30,- EUR
21-25 km/h  40,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Ein Fahrverbot wird regelmäßig auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden. Außerdem ist beim dritten Verstoß wegen überhöhter Geschwindigkeit ein Eintrag in Flensburg möglich.


Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug


Bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h  25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR

Bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes  35,- EUR

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes  40,- EUR, 1 Punkt
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 60,- EUR, 2 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 3 Punkte
(bei mehr als 100 km/h 1 Monat Fahrverbot)
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h 2 Monate Fahrverbot)
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 200,- EUR, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h 3 Monate Fahrverbot)

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 60,- EUR, 2 Punkte
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 3 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 200,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 250,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


Überholen

Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot"  40,- EUR, 1 Punkt - mit Gefährdung oder Sachbeschädigung  125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt  30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten  30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet  10,- EUR
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert  20,- EUR
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte  25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt  10,- EUR

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt  50,- EUR, 3 Punkte
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage  50,- EUR, 3 Punkte
und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt  75,- EUR, 4 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung  125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

 
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt d.h.: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil)  50,- EUR; 3 Punkte - mit Gefährdung oder Sachbeschädigung  125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

Bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot - mit Gefährdung oder Sachbeschädigung  200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten  50,- EUR; 3 Punkte

den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet  60,- EUR; 3 Punkte

den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
behindert  60,- EUR; 3 Punkte
gefährdet  75,- EUR; 3 Punkte


Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

Ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug.

ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung  500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen  750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig. Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg. Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille.

Berauschende Mittel
Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy
250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung  500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen  750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Es gilt zu beachten: Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs) führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis. Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt. Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU.


Erhöhung der Regelsätze

Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung - falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, bei:
 
40,- EUR: mit Gefährdung 50,- EUR, mit Sachbeschädigung 60,- EUR
50,- EUR: mit Gefährdung 60,- EUR, mit Sachbeschädigung 75,- EUR
60,- EUR: mit Gefährdung 75,- EUR, mit Sachbeschädigung 90,- EUR
75,- EUR: mit Gefährdung 100,- EUR, mit Sachbeschädigung 125,- EUR
90,- EUR: mit Gefährdung 110,- EUR, mit Sachbeschädigung 135,- EUR
100,- EUR: mit Gefährdung 125,- EUR, mit Sachbeschädigung 150,- EUR
125,- EUR: mit Gefährdung 150,- EUR, mit Sachbeschädigung 175,- EUR
150,- EUR: mit Gefährdung 175,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
175,- EUR: mit Gefährdung 200,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
200,- EUR: mit Gefährdung 225,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR

Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:

40,- EUR: 50,- EUR; 50,- EUR: 60,- EUR; 60,- EUR: 75,- EUR; 75,- EUR: 100,- EUR


Straftaten im Straßenverkehr

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort  7 Punkte. Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.

Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel  7 Punkte

Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an übersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge  7 Punkte

Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins  6 Punkte

Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger  6 Punkte

Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen  5 Punkte

Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten  5 Punkte




Der Text dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Eine Haftung für die Richtigkeit der hier gegebenen allgemeinen Hinweise ist daher ausgeschlossen.