Konto gesperrt? Rechtsschutz gegen eBay und PayPal

Internet, IT und Telekommunikation
18.07.20114233 Mal gelesen
In letzter Zeit häufen sich in meiner Kanzlei wieder die Anfragen hilfloser eBay- und PayPal-Kunden, was gegen gesperrte Konten und eingefrorene Gelder zu tun ist. Dieser Artikel zeigt die Problemlagen auf.

Immer wieder erreichen mich Anfragen verzweifelter Händler, denen eBay und PayPal von heute auf morgen das Konto zugemacht haben und die das nicht einfach hinnehmen möchten.

Doch was ist zu raten?

1.

eBay ist selbstverständlich an die eigenen AGB gebunden und darf keine Konten, weder gewerblich, noch privat, kurzfristig sperren, ohne dass dafür ein in den AGB angegebener Grund vorliegt. Einschlägig ist hier § 4 Nr. 1 dereBay-AGB. Danach darf eBay ein Konto vorrübergehend oder endgültig sperren, wenn

"konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verletzt oder wenn eBay ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten".

 Eine endgültige Sperrung des eBay-Kontos ist nach § 4 Nr. 2 der AGB auch möglich, wenn das Mitglied

"im Bewertungssystem gemäß §6 wiederholt negative Bewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer geboten ist, falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse, sein Mitgliedskonto überträgt, andere eBay-Mitglieder oder eBay in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen von eBay missbraucht" oder "ein anderer wichtiger Grund vorliegt".

Damit hat eBay ein umfangreiches Instrumentarium um Mitgliederkonten vorübergehend oder endgültig zu sperren.

Rechtsschutz gegen eine solche Sperrung ist zwar möglich. Die Kontosperrung kann gerichtlich angegriffen werden. Doch wer sich gegen die Sperrung mit dem Argument wehrt, es sei keiner der in § 4 Nr. 1 und 2 AGB genannten Gründen gegeben, riskiert, dass eBay einfach von seinem in § 4 Nr. 5 AGB niedergelegten Recht Gebrauch macht, und das Mitgliedsverhältnis mit 14-tägiger-Frist ordentlich kündigt. Einen Kündigungsgrund benötigt eBay dafür nicht:

"eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt."

Wer also gegen eine Sperrung seines Kontos vor Gericht zieht, und z.B. als gewerblicher Händler eine einstweilige Verfügung erwirkt, wird damit im Endeffekt nicht weiterkommen. Selbst wenn das Konto für einige Tage wieder freigeschaltet werden muss, wird eBay mit Sicherheit die ordentliche Kündigung aussprechen - und nach 14 Tagen ist dann der Zugang endgültig verloren.

Ansatzpunkt für eine rechtliche Auseinandersetzung kann dann nur noch ein etwaiger Schadensersatzanspruch für die Zeit der unberechtigten Sperrung sein. Das Mitglied muss dann die etwaigen Gewinneinbußen nachweisen, die ihm durch die Sperrung entstanden sind, was in der Regel nicht einfach ist. Einen Rechtsanspruch auf Wiederzulassung zum Handel auf eBay hat das gekündigte Mitglied aber ausdrücklich nicht. Dies hat das OLG Brandenburg bereits am 18.05.2005 (Az.: 7 U 169/04) ausdrücklich festgestellt.

Der Rechtsschutz gegen Sperrungen des eBay-Kontos kann sich letztlich also nur auf die Feststellung beschränken, dass die angegriffene Sperrung rechtswidrig war und dem Mitglied für die Dauer der Sperrung Schadensersatz zustehen kann - wenn ihm der entsprechende Nachweis gelingt.

2.

Auch die eBay-Tochter PayPal erweist sich immer häufiger als großes Ärgernis für Verkäufer, denn es werden Konten kurzfristig gesperrt oder gekündigt, ohne dass für den Kontoinhaber ein nachvollziehbarer Grund ersichtlich ist. PayPal teilt dann z.B. lapidar mit: "Wir haben Ihre PayPal-Kontobewegungen analysiert. Die uns daraus entstehenden Risiken schätzen wir für uns als zu groß ein. Deshalb beenden wir die Geschäftsbeziehungen mit Ihnen." Damit aber nicht genug: "Weil die Möglichkeit besteht, dass Anträge auf Käuferschutz, Rücklastschriften oder Kreditkartenrückbuchungen von Ihren Käufern eingereicht werden, können Sie Ihr Guthaben 180 Tage nach dem Datum der letzten Zahlung abheben."

Im Klartext: PayPal kündigt mit schwammiger Begründung das Konto und behält das darauf befindliche Guthaben erst einmal für 180 Tage ein.

Ein Recht, vorhandene Guthaben 180 Tage einzufrieren und nicht auszuzahlen, räumt sich PayPal auch unabhängig von einer vorangegangen Kündigung ein. So heißt es in Ziffer 10.2 der PayPal-Nutzungsbedingungen:

"Falls für uns der begründete Verdacht besteht, dass Sie gegen eines der Verbote in Ziffer 9 verstoßen haben, dürfen wir Maßnahmen einleiten, die PayPal, einen betroffenen Nutzer, Dritte oder Sie selbst vor der in 10.1 genannten Haftung schützen. Wir können unter anderem folgende Maßnahmen treffen: [...] Ihr Guthaben für einen Zeitraum von bis zu 180 Tagen vorübergegend einbehalten, falls dies erforderlich ist, um uns gegen ein Haftungsrisiko zu schützen."

Von dieser Möglichkeit mach PayPal auch regen Gebrauch, wie zahlreiche Anfragen ratsuchender Mandanten in meiner Kanzlei belegen. Entscheidend ist für PayPal dabei nicht, dass tatsächlich gegen die Nutzungsbedingungen, insbesondere die in Ziffer 9 umfänglich aufgelisteten Vorgaben, verstoßen wurde - sondern nur, dass "für uns der begründete Verdacht besteht." Und der besteht häufiger, als mit der deutschen Rechtsordnung vereinbar sein sollte. Ich halte die PayPal-AGB daher in weiten Teilen auch nicht mit den §§  305 ff BGB (Gesetzliche Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen) für vereinbar.

Besonders dreist: PayPal behält sich laut Ziffer 10.4 der Nutzungsbedingungen das Recht vor,

". aus Ihrem Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto eine Reserve" zu bilden. "Das bedeutet: Ein bestimmter Teil Ihres Guthabens oder Ihrer eingehenden Zahlungen wird auf Ihr Reservekonto gebucht und erscheint als 'nicht verfügbar' in Ihrer Kontoübersicht. Über dieses Guthaben können Sie nicht unmittelbar verfügen. Die Bedingungen richten sich danach, was wir für notwendig erachten, um die mit Ihrem PayPal-Konto verbundenen Risiken zu minimieren. Wir können die Bedingungen ändern, sofern wir Ihnen die Änderungen mitteilen. Wenn Sie mit der Bildung einer Reserve nicht einverstanden sind, können Sie Ihr PayPal-Konto schließen. Wenn Ihr PayPal-Konto, gleich aus welchem Grund, geschlossen wird, können wir eine Reserve für 180 Tage lang einbehalten."

Auf Deutsch: PayPal behält sich willkürlich das Recht vor, Teile bestehender Guthaben auch ohne begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen für 180 Tage einzubehalten. Sie nennen es dann einfach "Reserve." Eine solche Klausel dürfte nicht nur gem. § 305c BGB überraschend sein, sondern auch der Inhaltskontrolle des § 307 BGB kaum standhalten.

Einem von mir vertretenen Mandanten, wurde unter Verweis auf diese Klausel für 180 Tage der Zugriff auf 20.000 EUR verweigert, was ihn fast in die Insolvenz getrieben hat.

Gefallen lassen muss man sich dieses Geschäftsgebahren als Verkäufer selbstverständlich nicht: Es besteht über Art. 5 Ziff. 1b EuGVVO die Möglichkeit, die in Luxemburg ansässige Paypal (Europe) S.a.r.l. & Cie, SCA auch in Deutschland zu verklagen. Dies habe ich bereits erfolgreich durchexcerziert. Allerdings muss man sich als Betroffener über Folgendes im Klaren sein:

  • Eiliger Rechtsschutz in Form einer einstweiligen Verfügung wird nur zu erlangen sein, wenn der Händler nachweisen kann, dass ihn die Kontosperrung bzw. das Einfrieren seines Guthabens in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht.
  • Andernfalls wird eine Klage im Hauptsacheverfahren auf Freigabe des Kontos möglich sein. Ein solches Verfahren wird sich aber in der Regel länger als 180 Tage hinziehen.
  • Der klagende Händler muss Gerichts- und Anwaltskosten vorlegen, die insbesondere bei hohen Beträgen nicht gering ausfallen. Die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe ist Firmen in der Regel verwehrt.
  • Eine rechtliche Auseinandersetzung mit PayPal wird in der Regel auf eine Kündigung des eBay-Kontos hinauslaufen: PayPal ist schließlich eine Tochterfirma von eBay.

Fazit:

Klagen gegen eBay und PayPal sind auch in Deutschland möglich. Insbesondere die von PayPal verwendeten AGB sind zweifelhaft und dürften einer gerichtlichen Überprüfung kaum standhalten. Gleichwohl wird im Ergebnis allenfalls Schadensersatz geltend zu machen sein, da eBay die Geschäftsverbindung jederzeit wirksam mit 14-tägiger Frist kündigen darf und kein Rechtsanspruch auf eine Wiederzulassung zum Handel besteht. Wer sich als Händler durch eine Kontosperrung in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht sieht, sollte sich aber nicht scheuen, konkreten anwaltlichen Rat einzuholen. Denn häufig kann auch auf dem außergerichtlichen Verhandlungsweg eine Lösung herbeigeführt werden.