Cyber-Kriminalität: BKA warnt vor einen aggressiven Computervirus

Internet, IT und Telekommunikation
21.04.20111250 Mal gelesen
Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt derzeit vor einem aggressiven Computervirus. Nach den Angaben des BKA lädt sich die Software automatisch beim Surfen im Internet herunter und installiert sich selbst. ....

Anschließend erscheint ein bildschirmfüllendes Pop-Up-Fenster. Darin wird der Computernutzer beschuldigt strafbare Handlung; insbesondere auch im Zusammenhang mit Kinderpornografie begangen zu haben. Aus diesem Grund sei der Computer gesperrt worden und könne nur durch die Zahlung von 100 € über ein Online-Bezahlsystem wieder frei geschaltet werden. Es wird durch die rechtswidrige Nutzung u.a. des Logos des BKA suggeriert, daß die Nachricht und die Sperrung durch das BKA veranlasst wurde.

Da BKA weist daraufhin, daß die Nachricht natürlich nicht vom BKA stammt und Betroffene keinesfalls die geforderten 100 € bezahlen sollte. U.a. auch deshalb, weil nach Zahlung das System nicht entsperrt würde. Betroffene sollen eine Strafanzeige stellen.

Auch dieser Fall zeigt mal wieder: Das Internet bietet neben seinen vielen Vorteilen wie Geschwindigkeit und Ortsunabhängigkeit auch spiegelbildliche Gefahren. Insbesondere die Überprüfung der Echtheit von Meldungen oder Email gestaltet sich schwierig. So ist es z.B. möglich, einer Email jeden beliebigen Absender zu geben.

Generell lässt sich zu dieser Meldung; aber auch zu anderen "offiziellen" Nachrichten, die häufig auch per Email verschickt werden, Folgendes sagen: Staatliche Behörden würden Sanktionen wie Strafbescheide oder Bußgeldbescheide NICHT per Email verschicken. Selbstverständlich würde auch nicht "einfach" so der PC gesperrt. Die Rechtsstaatlichkeit verlangt in aller Regel eine Anhörung des Betroffenen, Strafen werden durch Gerichte verhängt und entsprechende Schriftstücke werden per Post verschickt und enthalten eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Grundsätzlich sollte man die allgemeinen Regeln zum Umgang mit dem Internet stets beachten. Diese lauten u.a. die Verwendung von aktueller Sicherheitssoftware, das Meiden der "dunklen" Ecken des Internets sowie ein gesundes Misstrauen gegenüber Emails; insbesondere von Emailanhängen. Wie bereits ausgeführt ist auch der scheinbar bekannte Absender kein absolutes Sicherkriterium, da jede Emailabsendeadresse gefälscht werden kann.

Die Kanzlei RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist u.a. das Internetrecht spezialisiert. Beide Berufsträger haben im Rahmen Ihres zusätzlichen Masterstudienganges im Medienrecht umfangreiche Spezialkenntnisse im Urheberrecht und Internetrecht erworben und kennen die aktuelle Gesetzeslage und vor allem die aktuelle Rechtsprechung genau.