The art of war: Scheidung auf deutsch

Familie und Ehescheidung
08.09.20063503 Mal gelesen
The art of war: Scheidung auf deutsch
 
Wenn Babs und Boris nur noch über die Anwälte reden!
 
Nach wie vor werden vor deutschen Gerichten keine Verfahren derart emotional ausgetragen wie Familiensachen. Hierbei geht es nicht nur um die eigentliche Scheidung, sondern (natürlich) um das liebe Geld. Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht für Kinder, Hund und Katze, Kinderunterhalt und -umgang sind hier die Schlagworte, die die Welt bewegen.
 
Täglich können wir der Presse Schlagzeilen über die Familienauseinandersetzungen der V.I.P.´s aus Politik, Wirtschaft und Show-Business entnehmen. Diese enthalten nicht nur alle Elemente, die eine gute Story braucht: Liebe, Verrat, Sex und ein bisschen Crime (wer kriegt das Schwarzgeld in der Schweiz und die Yacht in Monaco?), sondern spiegeln auch das pralle Leben wieder. Die Geschichten, in denen sich jeder (zumindest ein bisschen) selbst wieder findet.
 
In den postmodernen Infotainment-Gesellschaften der westlichen Hemisphäre hält auch der Bund fürs Leben statistisch nur noch sieben bis neun Jahre, wobei es natürlich auch hier die Statistik richtig zu lesen gilt im Hinblick auf Scheinehen und Ehen, welche trotz Trennung aus steuerlichen Gründen weiter bestehen.
 
Denn: Spätestens seit Kathleen Turner und Michael Douglas wissen wir alle, dass Voraussetzung für eine Ehescheidung die Einhaltung eines Trennungsjahres ist.
Dies ist auch in Deutschland nicht anders. Eine Trennung liegt vor, wenn sich die (ehemaligen) Ehepartner von "Tisch und Bett" getrennt haben. Und wie bei den Roses ist dies auch in einer gemeinsamen Wohnung möglich.
Theoretisch geht es natürlich auch schneller und für das Trennungsjahr zählt nur, wie weit dies einvernehmlich zurückverlegt wird, also sich beide darüber einig sind, ab wann die Uhr lief.
 
Den eigentlichen Scheidungsantrag kann man bereits etwa sechs bis acht Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres beim zuständigen Familiengericht stellen. Zuständig ist in der Regel das Gericht, an dem die Ehegatten zuletzt ihren gemeinsamen Wohnsitz hatten, mithin die letzte Ehewohnung war. Den Antrag selbst kann nur ein Rechtsanwalt/-anwältin bei Gericht einreichen; in Deutschland herrscht insoweit "Anwaltszwang".
Sodann stellt das Gericht den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten mit der Post zu, welcher sich natürlich auch anwaltlich beraten lassen sollte, dies aber im Unterschied zum "Antragsteller/-in" nicht muss.
 
Im eigentlichen Scheidungsverfahren wird durch das Gericht auch der Versorgungsausgleich mitgeregelt. Dies ist der Ausgleich der von beiden Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften, wobei gerade Frauen sehr schnell benachteiligt werden, im Hinblick auf Kindererziehungszeiten und "vergessener" Betriebsrenten, wobei inzwischen das Versorgungssystem beim Arbeitgeber sehr viel vielschichtiger sein kann, beispielsweise durch Lebensversicherungen, etc. 
Spannend ist ohnehin, was der Arbeitgeber so alles an "Nebenleistungen" erbringt, wie Handy, Notebook, Firmenwagen und all die anderen kleinen Statussymbole, die es zu berücksichtigen gilt.
 
Weitere regelungsbedürftige Streitfragen, wie Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgang, Kindesunterhalt, etc. werden seitens des Gerichtes nur auf ausdrücklichen Antrag eines der beiden Ehegatten geregelt; auch hier ist also gute Vorbereitung alles!
Falls auch nur einer dieser Punkte bereits im Trennungsjahr streitig sein sollte, empfiehlt sich eine so genannte "Trennungsvereinbarung"
 
Bei den Kosten muss man zwischen den Rechtsanwalts- und den Gerichtskosten unterscheiden. Bemessungsgrundlage für beide Positionen ist der so genannte "Streitwert" der Ehescheidung, bzw. des Versorgungsausgleiches. Der Streitwert errechnet sich grundsätzlich nach dem in drei Monaten erzielten Netto-Einkommen der Eheleute zuzüglich eines Zuschlages für den Versorgungsausgleich. Auch deshalb sind die Promi-Scheidungen so interessant (zumindest für die beteiligten Anwälte wegen des Geldes und die Gerichtsbediensteten wegen der Neugier). Dass man es aber bei den Einkommensangaben vor Gericht in Deutschland nicht so genau nimmt, ist ein anderes Thema.
Der Streitwert wird durch das Gericht festgestellt.
 
Den Streitwert darf man aber nicht mit den Rechtsanwalts- und Gerichtskosten selbst verwechseln; ähnlich wie beim Architekten die Baukosten für das Haus die Grundlage für die Honorarberechnung sind, wird auch bei der Scheidung verfahren. Hierbei werden seit dem 01.07.2004 nur noch zweieinhalb Gebühren für die Anwaltskosten berechnet und nicht mehr drei wie vorher. Scheidungen wurden also etwas preiswerter; auch dies ein Zug der Zeit.
Wichtig ist aber zu wissen, dass man nach wie vor "Prozesskostenhilfe" (welch schönes deutsches Wort) für ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren bekommen kann. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei Gericht gestellt werden, wobei man allerdings seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen muss, mithin wie viel man verdient, wie hoch die Miete ist, etc. Dies ist aber nicht weiter schlimm, da gerade bei Scheidungen sowieso alles auf den (Richter-) Tisch kommt.
 
Falls das Gericht dann über die Prozesskosten positiv entscheidet, bekommt man einen Rechtsanwalt beigeordnet, zu Deutsch: vertritt ihre Rechte. Sinnvollerweise sucht man sich diesen vorher selbst aus und er stellt den Antrag dann gleich mit. Dieser Rechtsanwalt wird dann aus der Staatskasse bezahlt, wobei allerdings auch keinesfalls verhehlt werden darf, dass frau auch beim (ehemaligen) Gatten das Geld zur Finanzierung der Scheidung von ihm einklagen kann! Dies ist eine der wundervollen Besonderheiten des deutschen Rechts, die so mancher Ehefrau doch noch zu einer wenigstens kleinen Genugtuung verhalf.
 
Anders als im Fernsehen ist der eigentliche Scheidungstermin reichlich unspektakulär und vor allem: die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen!
In diesem Termin werden dann noch einmal beide durch das Gericht angehört und gefragt, ob sie die Scheidung auch wirklich wollen. Falls dies (wie fast immer) bejaht wird, erfolgt die Scheidung durch Urteil.
Wem das nicht passt, kann selbstverständlich direkt in die Berufung gehen, wobei dies in der Praxis meist weniger wegen der Scheidung als solches geschieht, sondern wegen der dargestellten "Nebensächlichkeiten".
Am Ende geht es halt doch nur noch um das Geld.
 
Wichtig ist auch zu wissen, dass die Kosten einer Scheidung (und zwar sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten) steuerlich geltend gemacht werden können.
Dies sind nicht nur emotional, sondern auch steuerrechtlich "außergewöhnliche Belastungen". Sofern vom Familiengericht entschieden wurde, dass ein Ehegatte die Scheidungskosten alleine zu tragen hat, kann dieser seine Ausgaben steuerlich vollständig in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen, was dann zumindest ein kleiner Trost sein mag!
 
Tipps:
  •   Betriebsrenten hinterfragen!
  •  Trennungsvereinbarung abschließen!
  •   Prozesskostenhilfe ist möglich!
  •   Frühzeitig einen Rechtsanwalt konsultieren!
  •   In Deutschland herrscht Anwaltszwang!
  •   Keine Scheidung auf Raten!
  •   Alles im Verfahren klären!
  •  Trennungsjahr beachten!
 
 
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