LKW Kartell Schadensersatz - Interessengemeinschaft der Geschädigten

LKW Kartell Schadensersatz - Interessengemeinschaft der Geschädigten
05.08.2016383 Mal gelesen
Kanzlei bündelt die Interessen der Geschädigten vom LKW-Kartell.

14 Jahre lang sprachen die fünf LKW-Hersteller Mercedes (Daimler), MAN, Renault/Volvo, DAF und Iveco die Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Laster ab. Wegen dieses illegalen Kartells belegte die EU-Kommission vier Hersteller mit Geldbußen von insgesamt 2,93 Milliarden Euro. Zusätzlich können LKW-Käufer und Leasingnehmer, die zwischen 1997 und Anfang 2011 ihre Verträge abschlossen, wegen des Kartells Schadensersatz fordern.

Die EU-Kommission startete im Januar 2011 ein offizielles Untersuchungsverfahren wegen der Kartellvorwürfe nachdem MAN das Kartell gegenüber der Kommission offengelegt hatte. Im Juli 2016 waren die Untersuchungen abgeschlossen. Seitdem steht fest, dass die fünf LKW-Hersteller ein Kartell gebildet haben und gegen EU-Kartellrecht verstoßen haben. Die EU-Kommission stellte fest, dass seit 1997 die Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Laster zum Nachteil des Kunden abgesprochen wurden. Zusätzlich gab es Absprach, wie die LKW-Hersteller auf die verschärften Abgasvorschriften reagieren und dass die Kosten für diese Maßnahmen an die Kunden weitergereicht werden sollen. Manipulierte Abgaswerte wie im VW-Skandal wurden jedoch nicht festgestellt. MAN muss - im Gegensatz zu den anderen vier Herstellern - keine Geldbuße entrichten, weil das Unternehmen als "Kronzeugen" das Kartell aufgedeckt haben.

 

Wer kann Schadensersatz fordern?

In Deutschland ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankert, dass jede Person und jeder Unternehmer, der durch ein Kartell geschädigt wurde, Schadensersatz von den wettbewerbswidrig handelnden Unternehmen verlangen kann. Zu den Geschädigten gehören die Käufer und Leasingnehmer. Die Leasingraten werden (auch) von den Anschaffungspreisen beeinflusst, so dass die Preisabsprachen sich auch dort negativ niedergeschlagen haben können.

 

 Welche LKW sind betroffen?

Bei folgenden Herstellern steht fest, dass sie Teil des Kartells sind: Daimler (Mercedes), Iveco, MAN, DAF und Volvo/Renault. Auch von MAN kann Schadensersatz gefordert werden, obwohl dem Unternehmen wegen einer "Kronzeugenregelung" keine Geldbuße auferlegt wurde.

Betroffen sind mittelschwere (ab 6 bis 16 Tonnen) und schwere (mehr als 16 Tonnen) LKW dieser fünf Hersteller, die zwischen 1997 und 2011 gekauft bzw. geleast wurden.

Gegen Skania gibt es ebenfalls ein Verfahren wegen Kartellverstößen; dieses ist aber noch nicht beendet. Skania bestreitet die Vorwürfe.

 

Was müssen Geschädigte jetzt beachten?

Die Geschädigten sollten sich bereits um ihre Unterlagen kümmern. Die Unterlagen rund um Kauf und Leasingabschluss sind die Basis für die Schadensersatzansprüche. Die LKW-Hersteller müssen den Schaden ersetzen, der durch das Kartell entstanden ist: Also den Preisaufschlag, der auf das Kartell zurückzuführen ist. Allerdings reicht es nicht aus, wenn die Kauf- oder Leasingunterlagen beim LKW-Hersteller oder -Händler eingereicht werden. Stattdessen müssen die Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Zusätzlich muss auf die Verjährung geachtet werden. Denn es gibt seit dem 01.01.2002 eine 10-jährige Höchstfrist für viele Ansprüche. Für vorher abgeschlossene Verträge begann die Frist an diesem Tag zu laufen. Allerdings verjähren Schadensersatzansprüche während der laufenden Kartelluntersuchungen nicht. Erst mit dem Ende des Kartellverfahrens endet die "Unterbrechung" der Verjährung und die verbleibende Frist läuft weiter ab. Die EU-Kommission eröffnete das Untersuchungsverfahren am 18.01.2011. Zu diesem Zeitpunkt waren die allermeisten Ansprüche - auch diejenigen aus über 10 Jahre alten Verträgen - noch nicht verjährt. Zusätzlich ist gesetzlich geregelt, dass zugunsten der Geschädigten die Verjährung nach dem Ende des Kartellverfahrens zusätzlich weitere 6 Monate "hinausgeschoben" wird.

Da Ansprüche wegen Kartellverstößen für die allermeisten Unternehmer nicht zum Tagesgeschäft gehören, sollte Rechtsanwälte mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragt werden. Schon die grob umrissenen Regeln der Verjährung verdeutlichen, dass es auf juristische Details ankommt.

Und auch beim Schadensersatzanspruch selbst muss präzis gearbeitet werden. Denn der Schaden und damit die einzufordernden Geldsummen müssen möglichst genau beziffert werden. Zwar gibt es hierbei gewisse gesetzliche Hilfen: Gericht können den Schaden zum Beispiel schätzen. Allerdings müssen die Geschädigten die Grundlage für die Schätzung liefern. Hierfür sind in der Praxis wettbewerbsökonomische Gutachten erforderlich. Da diese Gutachten viel Geld kosten, kann bei der Finanzierung die Bündelung von Interessen weiterhelfen, indem beispielsweise die Kosten für ein Gutachten auf viele Schultern verteilt werden. Denn es muss - anders als zum Beispiel bei Unfallgutachten - nicht jeder einzelne LKW-Kauf individuell begutachtet werden. Vielmehr reicht es aus, wenn z. B. ein wettbewerbsökonomisches Gutachten aussagt, um wieviel Prozent der Kaufpreis bei 6-Tonnern eines Herstellers überhöht war. Bei den weiteren Kosten für die Rechtsdurchsetzung können Rechtsschutzversicherungen oder auch Prozessfinanzierer weiterhelfen.

Deshalb hat die auf Massenschadenfälle spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Interessengemeinschaft "LKW-Kartell" gegründet, um so die Interessen der Geschädigten zu bündeln. Rechtsanwalt Dr. Stoll teilt mit: "Durch die Bündelung der Interessen kann eine größere Durchlagskraft und eine Kostenersparnis erzielt werden." Geschädigten ist daher zu empfehlen, sich dieser Interessengemeinschaft anzuschließen.

Bei einer kostenlosen Erstberatung können Sie sich über Ihre Rechte informieren.

Nähere Informationen finden Sie auf von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer herausgegebenen Internetseite https://www.schadensersatz-kartellverstoss.de