Auch eine Abmahnung der Purgatorio UG (haftungsbeschränkt) über Rechtsanwalt Michael Köck erhalten? Ich berate Sie.

10.04.2017 443 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung von Rechtsanwalt Michael Köck für die Purgatorio UG (haftungsbeschränkt) zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin bei eBay, über eine eigene Internetpräsenz und in den sozialen Netzwerken im Warenbereich Sport / Radsportbereich tätig sei. Unter Verweis auf den eBay-Account des Abgemahnten wird sodann die Angabe "Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme" gerügt. Diese Angabe stehe im Widerspruch zum Umfang der angebotenen Artikel bzw. der bereits getätigten Verkäufe, die auf eine geschäftliche Tätigkeit bzw. ein gewerbliches Handeln schließen lassen würden. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechtsprechung zur Abgrenzung von privaten und gewerblichen Angeboten im Internet verwiesen. Im Ergebnis wird der Abgemahnte sodann aufgefordert, den gerügten Wettbewerbsverstoß zu unterlassen.


Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen sowie Verpflichtungen zur Verschwiegenheit (hinsichtlich der Abmahnung und der getroffenen Vereinbarungen) und zur Freistellung von den Rechtsverfolgungskosten vor. Die Rechtsverfolgungskosten werden in dem Abmahnschreiben auf Grundlage eines Streitwertes von 25.000,00 Euro beziffert, was Kosten in Höhe von 1.242,84 Euro entspricht.


Meine Einschätzung:

Eine Überprüfung des Sachverhaltes hat zunächst ergeben, dass der Name des abmahnenden Anwaltes auch bei den Angaben im Impressum der eBay-Angebote der Purgatorio UG (haftungsbeschränkt) auftaucht. Auch die Adressen sind identisch.

Soweit die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich der Abmahnung und der getroffenen Vereinbarungen vorsieht, ist dies nach meiner Einschätzung zumindest ungewöhnlich. Das Abmahnschreiben wirft somit unter verschiedenen Aspekten Fragen auf.

Wenn Sie als privater Anbieter bei eBay auch eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese unbedingt ernst nehmen, auch wenn Sie davon ausgehen, dass Ihre Verkäufe rein privaten Charakter haben. Die Grenze zwischen privaten Verkäufen und quasi - gewerblichen Verkäufen ist fließend. Im Falle einer falschen Reaktion auf die Abmahnung droht ein teures gerichtliches Verfahren.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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