Auch eine Abmahnung der Kochmesser.de Import GmbH & Co. KG über die Anwaltskanzlei Schleinkofer erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung der Kochmesser.de Import GmbH & Co. KG über die Anwaltskanzlei Schleinkofer erhalten? Ich berate Sie.
11.04.2017341 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei liegen aktuell zwei Abmahnungen der Anwaltskanzlei Schleinkofer für die Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co. KG zur Prüfung vor. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu den hier aktuell vorliegenden Abmahnungen:

Die beiden hier aktuell vorliegenden Abmahnungen beziehen sich auf gleich gelagerte Sachverhalte. In beiden Schreiben wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin festgestellt habe, dass die Abgemahnten im Internet u. a. bei www.amazon.de Beem Kochmesser anbieten und dabei mit der Bezeichnung "Germany" werben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die zum Verkauf angebotenen Messer nicht in Deutschland hergestellt worden seien. Es dürfe daher nicht mit "Germany" geworben werden, da es sich bei den Messern nicht um Messer aus Deutschland handele. "Beem Germany" sei auch nicht die Firmenbezeichnung, unter der die Messer auf den Markt gebracht worden sind. Die geografische Herkunftsangabe eines Messers aus Deutschland rufe bei dem Kunden eine gewisse Qualitäts- und Preisvorstellung hervor und stelle daher eine bedeutsame Information für die Kaufentscheidung des Kunden dar. Durch die unwahren Behauptungen hätten die Abgemahnten gegen §§ 126, 127 MarkenG und §§ 3, 5 UWG verstoßen.


Zu den Forderungen in den Abmahnungen:

Mit beiden Abmahnschreiben werden die Abgemahnten aufgefordert, die angeführten Verstöße einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es nicht genüge, das beanstandete Verhalten lediglich einzustellen. Des Weiteren werden die Abgemahnten dazu aufgefordert, die Kosten der Abmahnung in Höhe von 1.141,90 Euro zu begleichen. Im Übrigen werden die Abgemahnten auch dazu aufgefordert, detailliert mitzuteilen, wie viele Messer sie zu welchem Preis unter Verwendung der wettbewerbswidrigen Behauptungen verkauft haben und zu welchem Preis und wo diese eingekauft wurden.


Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung der Kochmesser.de Import GmbH & Co. KG sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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