LAG Köln: Gefahrguttransport/ fristlose Kündigung bei Alkohol am Steuer
EuGH sieht Rentengrenze in Tarifverträgen nicht als diskriminierend an
Deutsche Kündigungsfristen europarechtswidrig
Kündigung wegen StudiVZ-Beitrag
Heise online berichtet heute über die fristlosen Kündigungen gegenüber neun Arbeitnehmern, die Beiträge über ihren Arbeitgeber in dem sozialen Netzwerk StudiVZ veröffentlicht haben. www.heise.de/newsticker/Kuendigung-nach-StudiVZ-Forumsbeitraegen--/meldung/106024/from/atom10
Befristete Arbeitsverträge und die Schriftform: Hier lauern Fallen auf die Arbeitgeber
-> s.a. die Tipps unter www.kanzlei-hws.de
Das arbeitsrechtliche Befristungsrecht ist kompliziert. Es birgt juristische Fallen, die dazu führen können, dass trotz schriftlicher Befristungsabrede ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen worden ist.
Sind Klauseln mit Freiwilligkeitsvorbehalt in Arbeitsverträgen unwirksam? Wie ist das mit Widerrufsvorbehalten?
-> s.a. News unter www.kanzlei-hws.de
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat folgende Klausel in einem Arbeitsvertrag wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers für unwirksam erklärt: "Die Zahlung erfolgt als freiwillige Leistung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Aus der Zahlung können für die Zukunft keinerlei Rechte hergeleitet werden." BAG - Urteil vom 25.4.2007, 5 AZR 627/06
Arbeitsrecht: BAG bekräftigt den Gleichbehandlungsgrundsatz bei Sonderzahlungen
Nach dem arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung darf ein Arbeitgeber, der Sonderzahlungen, wie z.B. ein Weihnachtsgeld gewährt, einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern nicht von der Zahlung ausschließen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein sachlicher Grund hierfür vorliegt.
Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 26.09.2007 bestätigt.
Was Sie über Arbeitszeugnisse wissen sollten
Endet ein Dienstverhältnis, so gewährt § 630 BGB i. V. m. § 109 Gewerbeordnung (GewO) ein Recht auf Erteilung eines Zeugnisses. Dieses steht nach überwiegender Auffassung auch demjenigen zu, der aus wichtigen Gründen ein Zwischenzeugnis erhalten möchte. Dem Arbeitnehmer dürfen auf Grund des Zeugnisses keine Nachteile entstehen (vgl. § 109 II GewO). Dennoch sollte ein Zeugnis nicht ohne Prüfung angenommen, sondern auf folgende Grundsätze geachtet werden.
Arbeitsrechtliche Vertragsstrafen sind unter Umständen unwirksam
Seit in Krafttreten der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 war ungeklärt, ob Vertragsstrafen in vorformulierten Arbeitsverträgen zulässig sind. Mit Urteil vom 04.03.2004 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt entschieden, dass Vertragsstrafen nicht von vorne herein unwirksam sind.