Kündigung wegen StudiVZ-Beitrag

Arbeitsrecht Kündigung
04.04.20081969 Mal gelesen

Heise online berichtet heute über die fristlosen Kündigungen gegenüber neun Arbeitnehmern, die Beiträge über ihren Arbeitgeber in dem sozialen Netzwerk StudiVZ veröffentlicht haben. www.heise.de/newsticker/Kuendigung-nach-StudiVZ-Forumsbeitraegen--/meldung/106024/from/atom10

Das Word Wide Web ist wie ein offenes Buch und es vergißt nicht. Die Folgen dieser Tatsache werden künftig möglicherweise die Arbeitsgerichte beschäftigen. Leichtfertig geäußerte Meinungen in Blogs oder Foren können Arbeitnehmern zur Falle werden.

Dabei ist Kritik am Arbeitgeber und an Vorgesetzten durchaus zulässig und von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 des Grundgesetzes geschützt. Sie muss noch nicht einmal vernünftig begründet sein. Auch emotionale oder unsinnige Äußerungen sind erlaubt. Kritisch wird es erst, wenn die Grenze zur groben Beleidigung und Schmähkritik überschritten wird.

Die Trennlinie ist leider unscharf. Was noch erlaubt oder bereits verboten ist, richtet sich "nach den Umständen des Einzelfalles". Dabei sind die Gesprächssituation und die Ernsthaftigkeit der Äußerung ebenso wie das Bildungsniveau und die betriebsübliche Umgangston zu berücksichtigen. Auch bei einer Beleidigung eines Dritten im Gespräch unter vier Augen darf man sich auf die Vertraulichkeit verlassen.

Völlig anders kann daher die Situation durch einen beleidigenden Forenbeitrag sein. Hier können unbeteiligte Dritte die Ernsthaftigkeit nicht  beurteilen. Was unter Kollegen vielleicht mit Augenzwinken gesagt wird, kommt als feststehende Tatsache bei anderen Lesern an. Zudem kann ein geschriebener Beitrag nicht für sich in Anspruch nehmen, nur eine unbedachte und spontane Äußerung zu sein.

Wer mit seinem Namen im Web als Autor auftritt, sollte daher seine Beiträge vorher überdenken.

Marc Traphan - Fachanwalt für Arbeitsrecht