Der BGH hatte die Frage zu entscheiden, ob die Aufnahme einer neuen Beziehung einen Härtegrund darstellt und damit der Unterhalt verwirkt werden könne.
Der BGH hatte die Frage zu entscheiden, ob die Aufnahme einer neuen Beziehung einen Härtegrund darstellt und damit der Unterhalt verwirkt werden könne.
Das Landgericht München I hat in einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil vom 19. Juni 2008, die Eltern für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kinder verurteilt, da diese urheberrechtlich geschützte Werke Dritter widerrechtlich und schuldhaft öffentlich zugänglich gemacht haben. Nach Ansicht des Gerichts haben die Eltern für Rechtsverletzungen ihrer Kinder mit zu haften, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten.
I. Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 26. Juni 2008 einem Importeur eines chinesischen SUV- Fahrzeugs untersagt, im geschäftlichen Verkehr in Deutschland Fahrzeuge mit einem bestimmten Aussehen anzubieten.
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 26. Juni 2008 seine bisherige Rechtsprechung zur Darlegungs- und Beweislast bestätigt.
Zum Sachverhalt
Die Klägerin hatte geltend gemacht, die von der Beklagten ausgesprochene ordentliche Kündigung sei sozial ungerechtfertigt iSd. § 1 KSchG und daher unwirksam. Die Klägerin trug vor, die Beklagte beschäftige 14 Arbeitnehmer und sei deshalb kein Kleinbetrieb.
Das Bundesarbeitsgericht hat zu den Anforderungen an eine personenbedingte Kündigung ausgeführt.
Der Arbeitgeber darf es auch nicht in der Hand haben, durch zusätzliche Regelungen selbst erstellte Kündigungsgründe zu schaffen und so die Regelungen zur verhaltensbedingten Kündigung bei Arbeitsvertragspflichtverletzungen zu umgehen.
Im Internet versprechen einige Portale "Onlinescheidungen", "Scheidungen per Internet" oder "Internetscheidungen". Es werden Versprechungen gemacht, die man genau hinterfragen sollte, da sie zum Teil falsch sind.
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, daß es einem alleinerziehenden Ehegatten, der zwei Kinder betreut, nur zu einer Teilzeittätigkeit von 5 Stunden täglich gezwungen werden kann. Es hatte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts abgändert, daß eine Vollzeittätigkeit angenommen hatte
1. Sachverhalt
1. Sachverhalt
Der gemeinsame Sohn der Parteien verstarb. Die Mutter (= Klägerin) kümmerte sich um die Beerdigung. Es fielen dabei Kosten in Höhe von ca. 3.000,00 € an. Die Mutter konnte die Kosten nicht aufbringen. Diese verlangte sie von dem Vater. Dieser verweigerte dieZahlung. Die Klägerin verlangte für das Verfahren Prozeßkostenhilfe. Das Amtsgericht verweigerte diese. Dagegen legte die Klägerin Beschwerde ein.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 20. Mai 2008 seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass der auf Grund einer ersten Elternzeit übertragene Urlaub nicht mit Ablauf des auf diese Elternzeit folgenden Urlaubsjahres verfällt, wenn er wegen einer zweiten Elternzeit nicht genommen werden kann.
Zum Sachverhalt:
Grundsätzlich hat jede Partei Anspruch auf Prozeßkostenhilfe, wenn die Voraussetzungen dazu vorliegen.
In einem Scheidungsverfahren kommt es nicht darauf an, ob die Scheidung "einvernehmlich" oder "unstreitig" ist. Darauf hat das OLG Bremen nochmals hingewiesen.