Prospekthaftung und Vertreterhaftung für Finanzberater Überblick 2024

Vertreterhaftung und Prospekthaftung | Ein Überblick für 2024
22.01.202427 Mal gelesen
Erfahren Sie alles über Prospekthaftung und Vertreterhaftung für Kapitalanleger sowie Schutzmaßnahmen und rechtliche Beratung bei Finanzverlusten: Ein Überblick

Rechtliche Beratung: Prospekthaftung und Vertreterhaftung für Kapitalanleger

Verständnis der Prospekthaftung im Finanzsektor

Kapitalanleger und ihre Finanzberater stehen in einer Beziehung, die auf Transparenz und gegenseitigem Vertrauen fußt. Doch was geschieht, wenn durch fehlerhafte Beratung oder unzureichende Informationen dieser Vertrauensgrundlage Schaden zugefügt wird? In solchen Fällen rücken rechtliche Konzepte wie die Prospekthaftung und die Haftung von Finanzvertretern ins Zentrum des Interesses. Dieser Beitrag beleuchtet, wann und wie Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können, falls sie durch unkorrekte Informationen in Finanzprospekten oder durch Beratungsfehler seitens der Finanzberater Verluste erlitten haben.

 

Was ist Prospekthaftung?

Grundlagen und Rechtsrahmen

Die Prospekthaftung bezieht sich auf die Verantwortung der Ersteller von Wertpapierprospekten für die Genauigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Informationen. Ein Prospekt ist ein Dokument, das potenzielle Investoren über ein Wertpapier informiert. Die rechtlichen Grundlagen für die Prospekthaftung finden sich im deutschen Wertpapierprospektgesetz (WpPG), der EU-Prospekt-Verordnung, dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zudem allgemeine Haftungsbestimmungen.

 

Wann können Anleger Schadensersatz fordern?

Investoren können Schadensersatz verlangen, wenn sie aufgrund von unvollständigen oder irreführenden Informationen in einem Prospekt finanzielle Einbußen erlitten haben. Die Ansprüche müssen innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden, typischerweise innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf oder dem ersten öffentlichen Angebot der Wertpapiere.

Vertreterhaftung bei Finanzberatern

 

Definition und Umfang

Unter Vertreterhaftung versteht man die juristische Verantwortlichkeit von Finanzberatern für Schäden, die durch ihre beruflichen Entscheidungen oder Handlungen entstehen. Dies umfasst sowohl gebundene als auch unabhängige Finanzberater.

 

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB), der Gewerbeordnung (GewO), dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und dem Kreditwesengesetz (KWG). Ansprüche können sich aus Pflichtverletzungen im Rahmen von Beratungsverträgen oder aus vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigungen ergeben.

 

Schutzmaßnahmen für Anleger

Worauf sollten Sie achten?

Es ist wichtig, dass Sie als Anleger die Rolle und Verantwortlichkeiten Ihres Finanzberaters verstehen. Achten Sie darauf, dass alle anfallenden Gebühren, Provisionen und mögliche Interessenkonflikte vollständig offengelegt werden. Studieren Sie relevante Dokumente, insbesondere Prospekte, gründlich, um sich über die Risiken und Gebühren der angebotenen Anlageprodukte zu informieren.

 

Risikobewusstsein und zweite Meinungen

Entwickeln Sie ein klares Verständnis für das Risiko, das mit verschiedenen Anlageformen verbunden ist. Höhere Renditeerwartungen gehen oft mit gesteigerten Risiken einher. Ziehen Sie in Betracht, eine zweite Meinung einzuholen, insbesondere bei umfangreichen oder komplizierten finanziellen Entscheidungen.

 

 

Hier geht es zum Kompletten Artikel zu diesem Thema:

https://rechtsanwaltkaufmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht/prospekthaftung-und-vertreterhaftung-2024

 

 

Rechtliche Unterstützung durch unsere Kanzlei

Bei Fragen oder Unsicherheiten zu Ihren finanziellen Angelegenheiten steht Ihnen das Team der Kanzlei Kaufmann mit umfassender rechtlicher Beratung zur Seite. Wir helfen Ihnen bei der Vertragsprüfung, unterstützen Sie bei Streitigkeiten und sorgen für die Einhaltung von Compliance- und Steuervorschriften. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihre Anlageentscheidungen geschützt und im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen.

 

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an info@rechtsanwaltkaufmann.de oder telefonisch unter 04202 / 6 38 37 0, um individuelle Beratung zu erhalten.

 

Quellen und weiterführende Informationen:
  • Förster in BeckOK BGB, Hau/Poseck, 67. Edition, Rn. 166: Beck Online
  • BaFin Prospektpflicht: BaFin
  • BaFin Anlageberatung: BaFin
  • IHK Pflichten in der Finanzanlagenvermittlerverordnung: IHK Rhein-Neckar
  • Einlagensicherung Kryptowährungen FTX
  • Krypto-Fonds 2023 Deutschland
  • Thomas Lloyd Fonds Rückzahlungsanspruch und Schadensersatz 2022