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Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: WpPG
Gliederungs-Nr.: 4110-9
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist
(Wertpapierprospektgesetz - WpPG)

Vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1698) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Abschnitt 1 
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
  
Abschnitt 2 
Ausnahmen von der Prospektpflicht und Regelungen zum Wertpapier-Informationsblatt 
  
Ausnahmen von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts3
Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung4
Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung; Veröffentlichung durch die Bundesanstalt5
Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger6
Werbung für Angebote, für die ein Wertpapier-Informationsblatt zu veröffentlichen ist7
  
Abschnitt 3 
Prospekthaftung und Haftung bei Wertpapier-Informationsblättern 
  
Prospektverantwortliche8
Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt9
Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt10
Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt11
Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Prospekt12
Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt13
Haftung bei fehlendem Prospekt14
Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt15
Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche16
  
Abschnitt 4 
Zuständige Behörde und Verfahren 
  
Zuständige Behörde17
Befugnisse der Bundesanstalt18
Verschwiegenheitspflicht19
Sofortige Vollziehung20
  
Abschnitt 5 
Sonstige Vorschriften 
  
Anerkannte Sprache21
Elektronische Einreichung, Aufbewahrung22
(weggefallen)23
Bußgeldvorschriften24
Maßnahmen bei Verstößen25
Datenschutz26
Übergangsbestimmungen zur Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes27
Übergangsbestimmungen zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen28
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Prospektrichtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1698)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.