Jetzt auch EEV AG insolvent - Handlungsbedarf für Anleger

Jetzt auch EEV AG insolvent - Handlungsbedarf für Anleger
30.11.2015272 Mal gelesen
Mit Beschluss vom 27.11.2015 (Az. 9 IN 213/15) hat das Amtsgericht Meppen nunmehr auch das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der EEV AG eröffnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bestellt.

Mit Beschluss vom 27.11.2015, Az. 9 IN 213/15 - hat das Amtsgericht Meppen nunmehr auch das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der EEV AG eröffnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bestellt. 

Nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EEV BioEnergie GmbH & Co. KG vom 24.11.2015 war auch die Insolvenz der EEV AG zu befürchten.

 

Auswirkungen für Genussrechtsinhaber 

Genussrechtsinhaber können ihre Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Tabelle anmelden. Das Genussrechtskapital stellt nach den Genussrechtsbedingungen aufgrund der Laufzeitvereinbarung und der Nachrangklausel allerdings Eigenkapital dar oder ist zumindest eigenkapitalähnlich ausgestaltet. In Ziff. 9.5 der Genussrechtsbedingungen ist geregelt, dass Forderungen aus den Genussrechten hinter alle Forderungen - auch der nachrangigen Insolvenzgläubiger - zurücktreten. Angesichts der noch offenen Kaufpreisforderung der ETANAX Holding GmbH ist zu befürchten, dass die Genussrechtsinhaber in dem Insolvenzverfahren leer ausgehen werden. 

 

Kompensationsmöglichkeiten für Genussrechtsinhaber - Schadenersatzansprüche 

Eine Möglichkeit, diesen Totalverlust zu kompensieren, besteht darin, Schadenersatzansprüche gegenüber den prospektverantwortlichen Personen geltend zu machen. Denn wir gehen davon aus, dass der Emissionsprospekt in wesentlichen Punkten fehlerhaft ist. Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche, die auf die Rückabwicklung des Erwerbs der Genussrechte gerichtet und nicht von der Insolvenz der EEV AG abhängig sind. MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte schätzen die Erfolgsaussichten für einen entsprechenden Prozess aufgrund der Beweislage positiv ein. 

 

Kompensationsmöglichkeiten für Darlehensgeber 

Für Anleger, die der EEV AG ein Nachrangdarlehen gewährt haben, sehen MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte ebenfalls gute Aussichten, trotz der Insolvenz der EEV AG Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können. Für die partiarischen Darlehen gab es zwar keinen Prospekt, der fehlerhafte Informationen enthielt. Allerdings gehen wir davon aus, dass auch die Darlehensgeber der EEV AG im Zusammenhang über die Werthaltigkeit der abgetretenen Grundschuld getäuscht wurden. Auch hier bestehen daher nach Ansicht von MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte Schadenersatzansprüche, deren Durchsetzbarkeit nicht vom Vermögen der EEV AG abhängig ist. Darüber hinaus bestehen für Darlehensgeber nach Ansicht für MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte weitergehende Möglichkeiten im Rahmen des Insolvenzverfahrens als für Genussrechtsinhaber. 

Auswirkungen der Insolvenz auf laufende Prozesse gegen die EEV AG 

Für Genussrechtsinhaber, die bereits Klagen gegen die EEV AG erhoben haben, hat die Insolvenz unerfreuliche Folgen: Die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens führt gemäß § 240 S. 2 ZPO zu einer Unterbrechung des Prozesses. Während der Unterbrechung ruht der Prozess bis zur Beendigung der Aussetzung. Angesichts der vorläufigen Insolvenz ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass selbst bei einer Fortsetzung des Prozesses mit einer Erfüllung der Schadenersatzforderungen zu rechnen ist. Der Prozess kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Insolvenzverwalter fortgesetzt werden. Selbst wenn der Insolvenzverwalter die Forderung nunmehr anerkennen sollte, wären die Forderungen wie auch die Kostenerstattungsansprüche aus dem Prozess allerdings zur Insolvenztabelle anzumelden. Es kann auch hier also allenfalls mit einer Quote gerechnet werden. 

 

Handlungsbedarf für EEV-Anleger

Nachdem sich die Vermutungen nunmehr bestätigt haben, besteht kein Grund mehr die weitere Entwicklung abzuwarten. Wir raten dazu, dringend fachanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ansprüche zu sichern und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dabei sollten betroffene Anleger achten, dass der Rechtsanwalt bereits über vertiefte Sachverhaltskenntnisse zu den notwendigen Detailfragen verfügt.

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte vertritt bereits eine Vielzahl von EEV-Anlegern und verfügt aus eigenen Recherchen über die für eine Durchsetzung von Ansprüchen trotz der Insolvenz der EEV AG notwendigen Erkenntnisse. Darüber hinaus verfügt die Kanzlei MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte über die im Insolvenzverfahren notwendigen Erfahrungen und Kompetenzen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen Rechtsanwalt Andreas Yoon und Rechtsanwalt Daniel Vos zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.muellerseidelvos.de/category/eev