S&K-Fonds: Welche Ansprüche können Anleger vor dem Ende der Ermittlungen geltend machen?

S&K-Fonds: Welche Ansprüche können Anleger vor dem Ende der Ermittlungen geltend machen?
05.03.2013390 Mal gelesen
Für Anleger S&K-naher Fonds gibt es verschiedene Ansatzpunkte für Ansprüche – nicht wegen des S&K Skandals stehen Anlegeransprüche im Raum. Es gibt auch andere Möglichkeiten. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

Was geschah bei S&K?

Unter Führung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main sind bei einer Razzia mit ungefähr 1.200 Ermittlern und 15 Staatsanwälten am 19. Februar 2013 unterschiedliche Wohn- und Geschäftsräume der "S&K-Gruppe"  in Frankfurt am Main und in sechs weiteren Bundesländern durchsucht worden. Dabei wurden die Verantwortlichen der S&K-Gruppe und vier weitere Haupttäter verhaftet. Gegen ca. 50 weitere Beschuldigte wird noch ermittelt. Der Vorwurf: Untreue und schwerer Betrug. Die Staatsanwaltschaft spricht von dem Verdacht des planmäßigen und groß angelegten Betrugs in Form eines sogenannten Schneeballsystems mit der Folge, dass  tausende Anleger geschädigt seien. Nach Aussagen der Ermittler zeichne sich ein Schaden im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich für tausende von Anlegern ab.

 

Vor der Großrazzia ermittelte die Staatsanwaltschaft bereits monatelang. Im Laufe dieser Ermittlungen hat sich nach Angabe der Ermittlungsbehörden ein dringender Tatverdacht dahingehend ergeben, dass die Verantwortlichen über Jahre planmäßig und groß angelegt ein Betrugssystem einrichteten. Durch ein Schneeballsystem erlangten und veruntreuten sie fortlaufend Anlagegelder.

 

Die betrügerisch erlangten Anlegergelder sollen sowohl für den extrem aufwändigen und exzessiven Lebensstil der Beschuldigten, als auch für die Anschubfinanzierung, den Aufbau und die hohen laufenden Kosten von eigenen und verbundenen Unternehmen verwendet worden sein. Anlagegelder oder Objekte sollen in das Eigentum der beschuldigten Personen und deren Familienangehörigen verschoben worden sein. Daher sollen sie laut der Ermittlungsbehörden dem eigentlichen Geschäftszweck der betreffenden Fonds nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Verschiedene Fonds weisen Verbindungen zur S&K Gruppe auf. Diese Verbindungen reichen von einem Engagement der Gründer bei der Muttergesellschaft eines Emissionshauses (SHB Fonds) bis zu einer Eigentümerstellung der S&K Gruppe bei dem Fondsanbieter MIDAS Management AG. Eine besonders starke Verbindung weisen folgenden Fonds auf:

-         S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG

-         Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG

-         Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG

-         S&K Investment GmbH & Co. KG 

-         S&K Investment Plan GmbH & Co. KG

Da zur Stunde die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, steht noch nicht konkret fest, welcher Fonds inwiefern betroffen ist.

 

Den richtigen Anspruchsgegner auswählen!

Anleger, die befürchten, dass ihnen ein Schaden entstanden sein könnte, sollten mit anwaltlicher Beratung genau prüfen, von wem sie jetzt Schadensersatz beanspruchen. Der größte Fehler wäre, die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des S&K-Imperiums abzuwarten, um sodann allein gegen diese vorzugehen. Zumal das Ergebnis der Ermittlungen noch nicht feststeht. Anleger, die etwas unternehmen möchten, können sich schon jetzt der S&K Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen, die weitere Schritte gegen die Verantwortlichen prüft.

 

Wichtig ist aber vor allem, gegen die Berater vorzugehen, die den Anlegern diese Produkte verkauft haben. Diese Maßnahme schließt ein (späteres) Vorgehen gegen die S&K-Verantwortlichen nicht aus, soweit Anleger sich nicht zuvor eine andere Lösung wie Schadensersatzansprüche entschieden: Um den Vorwurf eines zum Schadenersatz verpflichtenden Beratungsfehlers zu begründen, muss der Bank nicht nachgewiesen werden, dass diese gewusst habe, dass es sich bei den S&K-Verantwortlichen um Kriminelle handelt. In den allermeisten Fällen wird sie dieses Wissen auch nicht gehabt haben. Aber darauf kommt es überhaupt nicht an.

 

Die Schadensersatzansprüche der Anleger gegen Berater sind völlig unabhängig vom Handeln der S&K-Verantwortlichen. Die Frage ist allein: Hätte der Anleger bei anlagegerechter Beratung das angebotene Produkt gekauft, oder hätte er die Finger davon gelassen? Wenn der Anleger bei anlagegerechter Beratung das Produkt nicht gekauft hätte, hat ihm die beratende Bank den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Anleger hätte also nicht darüber aufgeklärt werden müssen, dass die Fonds-Verantwortlichen möglicherweise Betrüger sein können, sondern (unter anderem)  über die verschiedenen Risiken einer Beteiligung an einem (geschlossenen) Fonds.

 

Eine  anlagegerechte Beratung hat folgendes zu leisten: Es müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden, an dessen Vorgaben die Berater eine zu diesen Wünschen passende Kapitalanlage zu empfehlen haben.  In einem zweiten Schritt ist einem Anleger ein umfassendes und realistisches Bild von den Vor- und Nachteilen der empfohlenen Kapitalanlage zu zeichnen. Bei der Überprüfung zahlreicher Anlageberatungsgespräche für Anleger geschlossener Fonds mussten die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen aber immer wieder feststellen, dass völlig unzureichend oder auch gar nicht über die Risiken einer Fondsbeteiligung aufgeklärt worden.

 

Bei den S&K-nahen Fonds handelt es sich zumeist um "geschlossene Fonds". Dies sind unternehmerische Beteiligungen, mit sämtlichen damit einhergehenden unternehmerischen Risiken wie Verlustrisiken. Weiterhin werden Fondsanteile werden nicht an der Börse, sondern nur an einem nicht-regulierten Zweitmarkt gehandelt. Es gibt keinen "Kurs". Der Anleger kann kaum realisieren, welchen Wert sein Produkt gerade noch hat, und wenn er dann schließlich doch noch einen Wertverlust bemerkt, kann er seine Anlage, wenn überhaupt, nur mit erheblichen Abschlägen veräußern.

 

Angesichts solcher Risiken, kann bezweifelt werden, ob sich bei einem geschlossenen, S&K-nahen Fonds um eine "solide" Sachwertanlage handelt, die kaum ein Risiko in sich berge. Möglicherweise sind in einigen Fällen Rückvergütungen ("Kick-Back-Zahlungen") für den Vertrieb der Produkte an die Berater geflossen, ohne dass man den Anleger darüber zutreffend informiert wurde. Ist der Berater eine Bank gewesen, so liegt in der Nicht-offen-Legung der Rückvergütung eine Verletzung der Beratungspflicht. Die Aufklärung über gezahlte Rückvergütungen ist ein fester Bestandteil einer anlegergerechten Beratung! Bei "freien Beratern" macht die Rechtsprechung feinsinnige Unterscheidungen, sodass in solchen Fällen eine fachanwaltliche Überprüfung Klarheit über eine Aufklärungspflichtverletzung ergeben kann.

 

Jetzt zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht !

Anleger, die überprüfen lassen möchten, ob sie beim Erwerb einer S&K-Anlage von ihrer Bank unzureichend beraten worden sind, und ob sie aus diesem Grund Schadensersatzansprüche gegen sie geltend machen können, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Diesen Ratschlag gab auch die Stiftung Warentest. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann anhand einer Überprüfung des Einzelfalls ermittelt werden, ob ein zivilrechtliches Vorgehen oder die Klage eines Anlegers erfolgversprechend ist oder nicht. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits Anleger, die in S&K Sachwerte-Fonds investiert haben. Darüberhinaus können sich Anleger auch der S&K-Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

Weitere Informationen:

Internetseite der S&K Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

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