Junge Eltern von minderjährigen Kindern machen sich regelmäßig keine Gedanken über die Errichtung eines Testaments. Schließlich erscheint der eigene Erbfall im Hinblick auf die allgemeine Lebenserwartung noch in weiter Ferne zu liegen. Hinzu kommt, dass die jungen Eltern häufig über kein nennenswertes Vermögen verfügt, das vererbt werden könnte. Sollten beide Elternteile aber dennoch - z. B. infolge eines Unfalls - plötzlich versterben, stellt sich die Frage, was aus ihren Kindern wird.
1. Vormundschaft für Vollwaisen