Vortrag zum Behindertentestament

26.10.201898 Mal gelesen
Was muss man in einem Behindertentestament regeln und warum? Wer erklärt es mir so, dass ich es tatsächlich verstehe?

Wie jeder verantwortungsvoll handelnde Mensch stellen sich auch Eltern von Menschen mit Behinderungen, früher oder später die Frage, wie sie ihre Vermögensnachfolge auf den Todesfall sinnvoll regeln können. Im Vordergrund der Überlegungen steht regelmäßig das Ziel, den Betroffenen Vermögenswerte zuzuwenden, ohne dass dadurch ihr Anspruch auf Sozialhilfeleistungen geschmälert wird. Dieses Ziel lässt sich durch die Errichtung eines sogenannten Behindertentestaments erreichen.

Der Bundesgerichtshof hat zuletzt im Jahr 2017 die Wirksamkeit dieser besonderen Testamentsgestaltung bestätigt. Bei den Sozialhilfeträgern stößt diese Rechtsprechung nicht durchgehend auf Zustimmung. Die von ihnen als anstößig empfundenen Versuche, Nachlasszuwendungen an behinderte Menschen am Fiskus vorbei zu schleusen, veranlassen sie, die Gerichte immer wieder mit Rechtsfragen zu beschäftigen, die auf unterschiedliche Art und Weise im Zusammenhang mit einem Behindertentestament stehen. Insbesondere aus den erfolgreichen Klagen lassen sich Rückschlüsse auf die zahlreichen Fallstricke ziehen, die es bei der Errichtung eines Behindertentestaments zu beachten gilt.

Als Fachanwältin für Erbrecht habe ich mich auf die Gestaltung von Behindertentestamenten spezialisiert. Meine umfangreiche Erfahrung im Bereich der Testamentsgestaltung gebe ich seit Jahren, insbesondere in Form von praxisbezogenen und für den juristischen Laien leicht verständlichen Vorträgen weiter, wie z. B.

https://www.einzigartig-eigenartig.de/menu_news.html?single=themenabend-behindertentestament-mit-frau-ra-lustig-am-17102014 oder http://www.frax.de/familien/versorgung-im-alter/vererben/  oder https://www.down-syndrom-hannover.de/woche-des-down-syndroms/miteinanders-2018

Gerne bringe ich auch Ihnen und anderen Betroffenen ihn Ihrem Umfeld die Gestaltung und Wirkungsweise eines Behindertentestaments sowie die Fallstricke, die es bei der Errichtung zu beachten gilt, nahe.

Über Ihr Interesse würde ich mich freuen!

 

Siegrid Lustig, Fachanwältin für Erbrecht

Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH