Insbesondere im Fern- und Kraftverkehr ergehen immer wieder Bußgeldbescheide, die derartig schwere Mängel aufweisen, dass sie unwirksam sind.
So hat bspw. die Stadt Wuppertal unlängst einen Bußgeldbescheid erlassen, in welchem einem Fahrer vorgeworfen wird, dass er am 01.02.2008 um 10.30 Uhr in Wuppertal, Linde (B51) als Führer des Lkw . folgende Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben:
"Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h .