Die Umgehung der Anordnung einer Medizinisch - Psychologischen - Untersuchung (MPU) durch Erlangen eines Führerscheins in einem anderen EU-Land bleibt grundsätzlich möglich.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte zunächst fest, dass die Europäischen-Führerscheinrichtlinien es nicht zulassen, die Anerkennung eines Führerscheins eines Mitgliedslandes davon abhängig zu machen, ob ein positives MPU-Gutachten vorgelegt werden könne.