Die Durchsuchung von Firmenräumen stellt nicht selten für ein Unternehmen und dessen Mitarbeiter eine hohe Belastung und viel Aufregung dar. Insofern sollten folgende Ratschläge beachtet werden:
- zunächst sollte die Ruhe bewahrt werden.
Durch eine Durchsuchung wird weder eine Straftat noch die Verstrickung des Unternehmens in eine solche bewiesen.
- Der zur Zeit der Durchsuchung anwesende, ranghöchste Mitarbeiter sollte sich gegenüber den Ermittlungsbehörden als verantwortlich zu erkennen geben.