Als Verteidiger in Strafsachen erlebt man ja immer wieder die merkwürdigsten Sachen. Nicht nur die an den Verteidiger herangetragenen Sachverhalte sind manchmal - im wahrsten Sinne des Wortes - merkwürdig, sondern auch die richterliche Entscheidungsfindung.
In dem diesem Artikel zugrunde liegenden Sachverhalt war folgendes geschehen:
Beim Einparken hatte der Angeklagte (sehr wahrscheinlich) das hinter ihm stehende Auto mit seinem Pkw berührt.