Wer sog. "leichte" Drogen wie Cannabis / Haschisch / Piece etc. konsumiert und im unmittelbaren Zeitraum des Konsums ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, dem drohen empfindliche Geldstrafen, ggf. auch Gefängnisstrafen sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Verhängung mehrmonatiger Fahrverbote.
Daneben droht die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens seitens der Fahrerlaubnisbehörde.
Ob im jeweiligen Fall tatsächlich eine Strafbarkeit gegeben ist, ist eine Frage des Einzelfalls und bedarf genauer Betrachtung.