Rechtswörterbuch

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Rechtsgeschäft

 Normen 

Gesetzlich nicht definiert.

 Information 

Juristischer Tatbestand, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen besteht.

Unterschieden werden einseitige und zwei- bzw. mehrseitige Rechtsgeschäfte:

Daneben erfordern Rechtsgeschäfte bestimmte Wirksamkeitsvoraussetzungen, wie z.B. die Geschäftsfähigkeit oder ggf. die Einhaltung bestimmter Formvorschriften.

In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen sind vorgenommene Rechtsgeschäfte nichtig.

 Siehe auch 

Anfechtung Willenserklärungen

Angebot

Formmangel - Heilung

Gefälligkeitsverhältnis

Geschäftsfähigkeit

Geschäftsgrundlage

Nichtigkeit von Rechtsgeschäften

Selbstkontrahieren

Störung der Geschäftsgrundlage

Willenserklärung

Eder: Die rechtsgeschäftliche Übertragung von Aktien; Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht - NZG 2004, 107

Franzen: Rechtsgeschäfte erwachsener Geschäftsunfähiger nach § 105a BGB zwischen Rechtsgeschäftslehre und Betreuungsrecht; Juristische Rundschau - JR 2001, 221

Heckelmann: Zulässigkeit und Handhabung von Smart Contracts; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2018, 504

Leenen: Willenserklärung und Rechtsgeschäft; Jura 2007, 721

Petersen: Die Auslegung von Rechtsgeschäften; Jura 2004, 536

Prütting/Wegen/Weinreich: BGB - Kommentar; 13. Auflage 2018

Sutschet: Anforderungen an die Rechtsgeschäftslehre im Internet; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2014, 1041