Zurückbehaltungsrecht
...Zurückbehaltungsrecht Normen § 273 BGB § 1000 BGB § 320 BGB Information 1 Das allgemeine ZurückbehaltungsrechtLeistungsverweigerungsrecht des Schuldners, der eine eigene Forderung gegen den Gläubiger hat. Das Zurückbehaltungsrecht ist eine Einrede und nur anwendbar, wenn die Vorschriften des besonderen Zurückbehaltungsrechts nicht eingreifen....