Gesamthandsgemeinschaft
...Gesamthandsgemeinschaft Normen Gesetzlich nicht geregelt. Information Eine der beiden Formen gemeinsamen Eigentums mehrerer Personen an einer Sache.Die andere Form des gemeinsamen Eigentums mehrerer ist die Bruchteilsgemeinschaft . Die Gesamthandsgemeinschaft liegt nur in den gesetzlich vorgegebenen Fällen vor und ist die Sonderform des Miteigentums...
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