Inkompatibilität
...Inkompatibilität Normen § 3 Abs. 3 BVerfGG § 2 GO BR Art. 55 GG Art. 66 GG Art. 93 GG Information Bezeichnet die Unvereinbarkeit der Wahrnehmung mehrerer öffentlicher Funktionen in verschiedenen Gewalten ( Gewaltenteilung ) durch eine Person. Beispiele: Richter des Bundesverfassungsgerichts dürfen gemäß Art. 93 Abs. 2 GG weder dem Bundestag , dem Bundesrat , der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören....