Sozialhilfe - Hilfe zur Haushaltsweiterführung
...Sozialhilfe - Hilfe zur Haushaltsweiterführung Normen § 70 SGB XII Information Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts gemäß § 70 SGB XII stellt eine Leistung im Rahmen der Hilfe in anderen Lebenslagen dar und wird vom Träger der Sozialhilfe geleistet. Diese Hilfe wird in Notfällen Personen mit eigenem Haushalt gewährt. Voraussetzungen sind: Keiner der Haushaltsangehörigen könnte den Haushalt führen...
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