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Wettbewerbsdelikt

Normen

UWG

MarkenG

GWB

StGB

GeschGehG

Information

1 Allgemein

Wettbewerbsdelikte sind Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die sich gegen den freien Wettbewerb richten.

Wettbewerbsdelikte sind Teil des Wirtschaftsstrafrechts. Die einzelnen Delikte sind insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und dem StGB selbst geregelt.

2 Kartellrecht

Die zu einer Ordnungswidrigkeit nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen führenden Tatbestände sind in § 81 GWB aufgeführt.

Bei Verletzung der Tatbestände kann eine Geldbuße verhängt werden. Die Einzelheiten sind in den §§ 81c ff GWB geregelt.

3 Unlauterer Wettbewerb

Nach dem UWG bestehen folgende Straftatbestände:

§ 16 Abs. 1 und 2 UWG sind Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB. Sie begründen daher für den Verbraucher ggf. einen Anspruch auf Schadensersatz.

Hinweis:

Die bisher im UWG geregelten folgenden Straftatbestände sind nunmehr im Geschäftsgeheimnisgesetz geregelt:

4 Markengesetz

Straftatbestände im Markengesetz:

Ordnungswidrigkeiten:

5 StGB

Im Strafgesetzbuch bestehen folgende Tatbestände:

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