Kennzeichenschutz
Normen
Information
Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Kennzeichen sind zur Bezeichnung bzw. Unterscheidung von natürlichen Personen, juristischen Personen, Unternehmen, Waren, Dienstleistungen etc. verwendete Merkmale, Namen und Ähnliches.
Der Schutz der Kennzeichen ist gesetzlich geregelt und gliedert sich im Wesentlichen wie folgt:
Das Namensrecht
Das handelsrechtliche Firmenrecht
Das Markenrecht
Das Recht der geschäftlichen Bezeichnung
Das Recht der geografischen Herkunftsangabe