Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 
Bundesrecht
Titel: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: UWG
Gliederungs-Nr.: 43-7
Normtyp: Gesetz

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) *)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 254)

Zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 272)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Kapitel 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen3
Rechtsbruch3a
Mitbewerberschutz4
Aggressive geschäftliche Handlungen4a
Irreführende geschäftliche Handlungen5
Irreführung durch Unterlassen5a
Wesentliche Informationen5b
Verbotene Verletzung von Verbraucherinteressen durch unlautere geschäftliche Handlungen5c
Vergleichende Werbung6
Unzumutbare Belästigungen7
Einwilligung in Telefonwerbung7a
  
Kapitel 2 
Rechtsfolgen 
  
Beseitigung und Unterlassung8
Anspruchsberechtigte bei einem Verstoß gegen die Verordnung (EU) 2019/11508a
Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände8b
Verbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung8c
Schadensersatz9
Gewinnabschöpfung10
Verjährung11
  
Kapitel 3 
Verfahrensvorschriften 
  
Einstweiliger Rechtsschutz; Veröffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung12
Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung13
Vertragsstrafe13a
Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung14
Einigungsstellen15
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs15a
  
Kapitel 4 
Straf- und Bußgeldvorschriften 
  
Strafbare Werbung16
(weggefallen)17
(weggefallen)18
Bußgeldvorschriften bei einem weitverbreiteten Verstoß und einem weitverbreiteten Verstoß mit Unions-Dimension19
Bußgeldvorschriften20
  
(zu § 3 Absatz 3)Anhang
*)

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 22; berichtigt im ABl. L 253 vom 25.9.2009, S. 18) sowie der Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung (kodifizierte Fassung) (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 21). Es dient ferner der Umsetzung von Artikel 13 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37), der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 7 der Richtlinie 2009/136/EG (ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 11) geändert worden ist.

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.