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Rechtsgeschäft

Normen

Gesetzlich nicht definiert.

Information

Juristischer Tatbestand, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen besteht.

Unterschieden werden einseitige und zwei- bzw. mehrseitige Rechtsgeschäfte:

Daneben erfordern Rechtsgeschäfte bestimmte Wirksamkeitsvoraussetzungen, wie z.B. die Geschäftsfähigkeit oder ggf. die Einhaltung bestimmter Formvorschriften.

In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen sind vorgenommene Rechtsgeschäfte nichtig.

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