Rechtswörterbuch

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Europäischer Gerichtshof

 Normen 

Art 19 EUV

Art. 251 - 281 AEUV

Kodifizierte Fassung der Verfahrensordnung

 Information 

1. Allgemein

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist gemäß Art 13 EUV eines der Organe der Europäischen Union.

Hinweis:

Seit dem Vertrag von Lissabon wird der Europäische Gerichtshof als "Gerichtshof der Europäischen Union" bezeichnet, amtlich als "Gerichtshof".

Gemäß Art 19 EUV umfasst der Gerichtshof der Europäischen Union den Gerichtshof, das Gericht (Gericht der Europäischen Union) und die Fachgerichte. Er sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge.

Rechtsgrundlagen sind die Art. 251 - 281 AEUV sowie die Geschäfts- und Verfahrensordnung (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:265:0001:0042:DE:PDF).

Der Gerichtshof ist im Jahre 1952 gegründet worden. Er hat seinen Sitz in Luxemburg. Seine Aufgabe ist die Gewährleistung der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Die Leitung besteht aus einem Präsidenten, die Leitung der Verwaltung obliegt dem Kanzler.

2. Zuständigkeit

Der EuGH ist für Rechtsstreitigkeiten zuständig, an denen

  • einzelne Mitgliedsstaaten

  • Gemeinschaftsorgane

  • Gemeinschaftsbürger (Unternehmen und Privatpersonen)

als Partei beteiligt sein können. Die nationalen Gerichte können den EuGH zur Vorabentscheidung anrufen.

3. Richter / Generalanwälte

Jedes Mitgliedsland entsendet einen Richter, sodass der EuGH zurzeit mit 28 Richtern besetzt ist. Zusätzlich unterstützen ihn acht Generalanwälte. Richter und Generalanwälte werden auf sechs Jahre ernannt, wobei eine Wiederernennung zulässig ist. Die Richter wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Gerichtshofes für die Dauer von drei Jahren. Auch hier ist eine Wiederwahl möglich. Der Präsident leitet die Verwaltung des Gerichtshofs, führt den Vorsitz in der mündlichen Verhandlung und bei den Beratungen.

Die Generalanwälte sind keine Staatsanwälte. Sie sind unabhängig und unparteiisch und können öffentlich Schlussanträge zu den Rechtssachen stellen und begründen, mit denen der Gerichtshof befasst ist.

4. Fachgerichtliche Funktionen

Anders als im deutschen Recht, das u.a. in Zivilgericht, Verwaltungsgericht und Verfassungsgericht untergliedert ist, kennt der EuGH keine solche institutionelle Trennung der Gerichtszweige. Er ist ein Einheitsgericht und übernimmt je nach Sachverhalt folgende Funktionen

  • Verfassungsgericht: Entscheidung über Streitigkeiten zwischen Organen / Institutionen der EU oder die Rechtmäßigkeit der Gesetzgebung (Art. 258 AEUV)

  • Verwaltungsgericht: Prüfung der Vereinbarkeit der von der Europäische Kommission und den Verwaltungsbehörden der Mitgliedsländer erlassenen Verwaltungsvorschriften mit dem EU-Recht (Art. 265 AEUV)

  • Zivilgericht: Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen die Europäische Union Art. 268 AEUV i.V.m. Art. 340 AEUV sowie die Auslegung der Brüsseler Konvention über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

  • Arbeits- und Sozialgericht: Vereinbarkeit nationaler Gesetze und Entscheidungen mit den im Arbeits- und Sozialrecht erlassenen EU-Verordnungen und EU-Richtlinien

  • Strafgericht: Überprüfung von Bußgeldentscheidungen der Europäische Kommission

5. Verfahren

Es bestehen bei dem Europäischen Gerichtshof verschiedene Verfahrensarten.

Am 14. Februar 2020 wurden neue Praktische Anweisungen für Parteien, die ein Verfahren vor dem EuGH führen, im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Der Verhandlungsleitfaden kann unter dem folgenden Link eingesehen werden:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2020:042I:FULL&from=EN

Dabei muss nunmehr das elektronische Verfahren (e-Curia) zur elektronischen Einreichung und Zustellung von Verfahrensdokumenten genutzt werden. Um jedoch auch weiterhin allen Bürgern Zugang zum Recht zu gewähren, besteht keine Nutzungspflicht bei technischer Unmöglichkeit oder wenn Prozesskostenhilfe von einer nicht anwaltlich vertretenen Person beantragt wird.

Ein in deutsch verfasster Praxisleitfaden des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) für das elektronische Verfahren ist unter dem folgenden Link einsehbar bzw. herunterladbar:

https://curia.europa.eu/e-Curia/help/e-Curia_UserGuide_DE.pdf

 Siehe auch 

Europäische Kommission

Europäische Union

Europäische Union - Organe

Europäischer Rat

Europäischer Rechnungshof

Europäischer Wirtschaftsraum

Europäisches Parlament

Gericht - öffentlicher Dienst der Europäischen Union

http://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/ (Internet-Seite der Europäischen Union)

Bruns: Die Revision zum Europäischen Gerichtshof in Zivilsachen - akademische Zukunftsvision oder Gebot europäischer Justizgewährleistung?; Juristenzeitung - JZ 2011, 325

Bäcker: Altes und Neues zum EuGH als gesetzlichen Richter; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2011, 270

Hailbronner/Wilms: Recht der Europäischen Union; Kommentar, Loseblatt

Jarass: Bedeutung der EU-Rechtsschutzgewährleistung für nationale und EU-Gerichte; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2011, 1393