Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Europäische Union - Organe

 Normen 

Art. 223 ff. AEUV

 Information 

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Europäische Union verschiedene Institutionen eingerichtet, in denen durch eine Spezialisierung die zugeteilten Aufgaben fachgerecht bearbeitet werden können. Die Organe sind eine Unterform der Institutionen.

Die Europäische Union verfügt über die folgenden sieben Organe:

Allgemeine Aufgabe der Organe ist die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Europäischen Union. Dabei sind sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben untereinander und mit den anderen Behörden und Mitgliedsländern zusammenzuarbeiten.

 Siehe auch 

Europäische Kommission

Europäische Union

Europäische Union - Austritt

Europäischer Gerichtshof

Europäischer Rat

Europäischer Rechnungshof

Europäisches Parlament

https://europa.eu/european-union/index_de (Internet-Seite der Europäischen Union)

Hailbronner/Wilms: Recht der Europäischen Union; Kommentar, Loseblatt