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Europäische Union - Organe

Normen

Art. 223 ff. AEUV

Information

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Europäische Union verschiedene Institutionen eingerichtet, in denen durch eine Spezialisierung die zugeteilten Aufgaben fachgerecht bearbeitet werden können. Die Organe sind eine Unterform der Institutionen.

Die Europäische Union verfügt über die folgenden sieben Organe:

Allgemeine Aufgabe der Organe ist die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Europäischen Union. Dabei sind sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben untereinander und mit den anderen Behörden und Mitgliedsländern zusammenzuarbeiten.

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