CCBE
RAEUBR
Commission de Conseil des Barreaux européens (Rat der Europäischen Anwaltschaften).
Der CCBE ist die offizielle Vertretung der in Europa tätigen Anwaltschaft.
Der CCBE besteht derzeit aus 46 Delegationen, die von den rechtsberufsständischen Vereinigungen der jeweiligen Länder gesandt werden.
Der CCBE verbindet die rechtsberufsständischen Vereinigungen der jeweiligen Mitgliedsländer. Daneben vertritt er die Interessen der Mitglieder vor den EU-Institutionen. Es findet eine jährliche Vollversammlung statt, die jeweils im Herkunftsland des jeweiligen CCBE-Präsidenten abgehalten wird.
Ziele der CCBE sind u.a.:
Die Koordination der Ansichten, politischen Bestrebungen und Aktivitäten der rechtsberufsständischen Vereinigungen der jeweiligen Mitgliedsländer.
Die Bildung eines Forums, in dem die Mitglieder der rechtsberufsständischen Vereinigungen sich gegenseitig beraten bzw. zusammenarbeiten können.
Der CCBE ist eines der Gründungsmitglieder des European Law Institutes.
Der CCBE hat Standesregeln aufgestellt (CCBE-Regeln).