Auch eine Abmahnung der Tonterey Ventures LLC wegen Datenschutzverstoß erhalten? Ich berate Sie.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
31.08.2018133 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung der Tonterey Ventures LLC wegen Datenschutzverstoß zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin unter ihrer deutschen Zweigniederlassung mehrere Vergleichsportale und Online-Shops betreibt. Unter Verweis auf den Internetauftritt des Abgemahnten und einen Internetauftritt der Abmahnerin wird ein Wettbewerbsverhältnis behauptet.

Im Weiteren wird ausgeführt, dass die Abmahnerin festgestellt habe, dass über den Internetauftritt des Abgemahnten eine Erfassung personenbezogener Daten der Webseitenbesucher erfolgt, die einer Einwilligung des Nutzers bedürfe. Diesem Erfordernis entspreche der Abgemahnte nicht. Hierbei handle es sich um einen Verstoß gegen die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung, das TMG und eine unlautere geschäftliche Handlung gemäß UWG.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird zunächst aufgefordert, das beanstandete wettbewerbswidrige Verhalten sofort zu unterlassen und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist als Muster beigefügt. Die beigefügte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.001,00 Euro vor. Des Weiteren seien der Abmahnerin Kosten in Höhe von 657,20 Euro entstanden, zu deren Ersatz der Abgemahnte verpflichtet sei.

 

Meine Einschätzung:

Aufgrund zahlreicher Änderungen der datenschutzrechtlichen Vorgaben durch die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung sind in datenschutzrechtlicher Hinsicht noch viele Fragen umstritten. Insbesondere ist umstritten, ob und durch wen wegen Datenschutzverstößen Ansprüche geltend gemacht werden können.

Die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungserklärung ist nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Auch die geltend gemachten Kosten begegnen aus meiner Sicht Bedenken.

Im Ergebnis wirft die mir vorliegende Abmahnung der Tonterey Ventures LLC in vielen Punkten Fragen auf, die ich im Rahmen einer konkreten Beratung gern mit Ihnen kläre.

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Update 06.09.2018

Inzwischen liegen mir zwei weitere Abmahnschreiben des der Tonterey Ventures LLC vor. Alle Abmahnschreiben beziehen sich auf den selben Vorwurf und sind inhaltlich gleich gestaltet.

Aufgrund weiterer hier vorliegender Informationen zur Abmahnerin bestehen nach meiner Auffassung Anhaltspunkte dafür, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlichen Charakter haben könnten. 

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Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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