Die uns vorliegende Abmahnung der Anwälte Schulenberg & Schenk (Hans-Henny-Jahnn-Weg 49 22085 Hamburg) wurde im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH, Schloss Freiham, Freihamer Allee 31, 81249 München, vertreten durch ihre Geschäftsführer Rex Maughan, Gregg Maughan und Dr. Florian Kaufmann, geschäftsansässig daselbst ausgesprochen. Der Abgemahnte wird wegen des Verkaufes von hauseigenen Aloe Vera Produkten und der unerlaubten Bildernutzung einer urheberrechtlich geschützten Werbefotografie der Forever Living Products Germany GmbH abgemahnt. Dabei sollen die Vorschriften des Wettbewerbs- und des Urheberrechts nicht eingehalten worden sein. Laut Schulenberg & Schenk veräußert die Forever Living Products Germany GmbH Aloe Vera Produkte über das Internet und ist auf diesem Gebiet eins der größten Vertriebsunternehmen in Europa.
Zu Beginn der Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstoßen zu haben, in dem seine Angebote keine Widerrufsbelehrung gemäß §§ 3, 3a UWG i.V.m. §§ 312c, 355, 357 BGB i.V.m. Art. 246 §§ 1, 2 EGBGB aufweisen. Der Abgemahnte veräußert ebenfalls Aloe Vera Produkte auf eBay. Der Abgemahnt betreibt seinen Account als Privat-Account, dennoch sind die gegnerischen Anwälte der Meinung, dass der Abgemahnte als gewerblicher Händler einzustufen sei. Die Anwälte Schulenberg & Schenk begründen hieraus ein Mitbewerberverhältnis. Aufgrund dessen stehe ihrer Mandantschaft ein Unterlassungsanspruch gemäß § 8 UWG zu.
Anschließend werden die urheberrechtlichen Verstöße dargestellt. Der Abgemahnte soll ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbildwerk i.S.v. § 72 UrhG in seinen Verkaufsangeboten bei eBay eingestellt haben, ohne dabei die erforderlichen Nutzungsrechte zu besitzen. Bei dem Lichtbildwerk handele es sich um eine Werbefotografie, an die die Forever Living Products Germany GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat, so die Anwälte Schulenberg & Schenk. Durch das Einstellen der Werbefotografie ins Internet, habe der Abgemahnte gegen das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Nutzungsberechtigten gem. § 19a UrhG verstoßen. Folglich stehen dem Abmahnenden neben Unterlassungsansprüchen aus §§ 97 Abs. 1, 31 Abs. 3, 72 Abs. 1, 15, 19a UrhG Schadensersatzansprüche gegen den Abgemahnten zu. Die Anwälte Schulenberg & Schenk berechnen den Schadensersatzanspruch im Wege der Lizenzanalogie und berechnen dabei einen Lizenzschaden von insgesamt 300 ?.
Der Abgemahnte wird aufgefordert neben Schadensersatz in Höhe von 300 ? noch die Rechtsanwaltskosten sowie die angefallenen Kosten eines Testkaufes zu erstatten. Auf der Grundlage eines Streitwerts von 10.000 ?, errechnen die Anwälte Schultenberg & Schenk einen Aufwendungsersatz in Höhe von 887,03 ? inklusive MwSt. Über dies ist der Abmahnung eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die der Abgemahnte ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden soll.
Haben auch Sie eine wettbewerbs- und / oder urheberrechtliche Abmahnung erhalten?
Wenn auch Sie eine wettbewerbs- und / oder urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten wie Sie sich rechtlich dagegen verteidigen können. Generell gilt es, entspannt zu bleiben und nicht panisch, voreilig oder unüberlegt zu handeln. Dennoch sind Sie gefordert. Nehmen Sie die Abmahnung ernst und werden Sie aktiv. Dies kann Ihnen eine einstweilige Verfügung gegen Sie ersparen.
Gerade bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Häufig sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen aus Sicht des Abmahners positiv formuliert und beinhalten erhebliche Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt können Sie eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die beispielsweise die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vorsieht.
Auch der veranschlagte Schadensersatzbetrag ist aus unserer Sicht oft zu hoch angesetzt, sodass sich Ihnen hier meist ein Verhandlungsspielraum bietet, der durch Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ausgenutzt werden kann.
Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Bundesweit vertreten wir die Abgemahnten wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Urheber- und Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese Aufgabe werden wir gerne für Sie erledigen.
Kontakt:
HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte in Partnerschaft
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