Post vom Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
28.04.202197 Mal gelesen
Mir wurde ein Schreiben vom Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. (Vgu) zur Prüfung vorgelegt.

 

Wenn Sie ebenfalls Post von dem Verein erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der Tätigkeit des Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.:

Der Verein spricht bundesweit Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen aus und fordert bei Verstößen gegen abgegebene Unterlassungserklärungen auch Vertragsstrafenansprüche. Informationen zum Vorgehen des Vereins finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-verein-gegen-unwesen-in-handel-und-gewerbe-koeln.htm

 

Sie haben auch eine Abmahnung des Vereins erhalten?

In den Abmahnschreiben des Vereins, die mir in der Vergangenheit zur Prüfung vorgelegt worden sind, gegen es unter anderem um folgende Vorwürfe:

  • irreführende Werbung mit dem CE-Zeichen
  • fehlende Grundpreis-Angaben.

Wenn der Verein Sie mit einer entsprechenden Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zur Erstattung von Kosten auffordert, stehe ich Ihnen für eine Beratung gern zur Verfügung.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie sollen nach Abgabe einer Unterlassungserklärung wegen Ihrer aktuellen Angebote eine Stellungnahme gegenüber dem Verein abgegeben?

Wenn Sie nach einer Abmahnung des Vereins in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung abgegeben hatten und der Verein Sie nunmehr unter Hinweis auf Ihre aktuellen Angebote zu einer Stellungnahme auffordert, stehen möglicherweise Verstöße gegen die übernommenen Unterlassungsverpflichtungen und somit Vertragsstrafenansprüche im Raum. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie mit Ihren aktuellen Angeboten gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen. Gern berate ich Sie daher insoweit zu der Frage, wie Sie auf ein entsprechendes Schreiben des Vereins reagieren sollten.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Nehmen Sie nicht ohne vorherige Beratung zu einem entsprechenden Schreiben Stellung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene wie Sie zu wettbewerbsrechtlichen Verfahren und verfüge daher über entsprechende Erfahrungen.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

 

Sie wünschen ein Angebot für eine Beratung?

Wenn Sie auch Post vom Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. erhalten haben:

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht