Rechtsrat beim Vorwurf einer Sexualstraftat wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Missbrauch

Rechtsrat beim Vorwurf einer Sexualstraftat wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Missbrauch
27.10.2013970 Mal gelesen
Gerät man beim Vorwurf einer Sexualstraftat in die Fänge von Polizei und Justiz ist dringend Eile geboten, einen spezialisierten Fachanwalt zu konsultieren. Nicht selten ist bereits die Wahl des richtigen Anwaltes dafür ausschlaggebend, dass die eigene Existenz nicht vernichtet wird...

Warum ist es im Sexualstrafrecht so wichtig einen guten Anwalt / Fachanwalt zu haben?

 

Strafverfahren im Sexualstrafrecht wie z.B. "Vergewaltigung", "sexueller Missbrauch ", "sexuelle Nötigung" oder Kinderpornographie gehören zu den anspruchsvollsten Verfahren überhaupt.

Denn das Sexualstrafrecht ist nicht nur aufgrund seiner beweisrechtlichen Probleme (Stichwort: "Aussage gegen Aussage") sondern vor allem wegen seiner komplexen forensischen Nebengebiete (wie z.B. Rechtsmedizin, Aussagepsychologie, Informationstechnik) ein sehr komplexes Themengebiet, das allerdings in der Juristenausbildung gänzlich ausgespart wird. Weder als Richter, Staatsanwalt oder Anwalt hat man im Studium das Themengebiet des Sexualstrafrechts behandelt, sodass ohne entsprechende eigeninitiative Weiterbildung kaum Kenntnisse hierzu vorherrschen.

Bei dem Vorwurf eines Sexualdeliktes versteht sich von selbst dass es um die Existenz geht: Die Strafen im Sexualstrafrecht sind nicht nur seitens des Gesetzgebers bereits an der Spitze der Messlatte, auch die Gerichts sind schnell geneigt den Strafrahmen im oberen Bereich auszufüllen. Gleichzeitig hat der Mandant mit den vielen einhergehenden außergerichtlichen Konsequenzen, wie Eintragung im Führungszeugnis, Verlust des Arbeitsplatzes, Abwendung von Freunden und Familie bis hin zu einer negativen Berichterstattung in Presse und Medien zu kämpfen.

Aber neben fachlicher Qualifikation und langjähriger Prozesserfahrung im Umgang mit Sexualstrafverfahren muss der Anwalt der für seinen Mandanten erfolgreich sein will, vor allem gegen die extrem hohe Emotionalisierung seitens Justiz und Presse steuern, damit sich dies nicht negativ auf die Prozessführung und das Ergebnis auswirkt.
Dies alles mag zunächst zu einem inneren kapitulieren beim Tatvorwurf eines Sexualdeliktes führen, zumal die Zahl an Falschanzeigen und falscher Verdächtigungen im hohen zweistelligen Bereich sind. Gleiches gilt für Übertreibungen, nicht ganz der Wahrheit entsprechenden Schilderungen und bloßen Racheakten. Dem Strafverteidiger im Sexualstrafrecht steht aber bei entsprechender Kenntnis ein breites Instrumentarium an strafprozessualen Mitteln zur Verfügung, den Mandanten vor strafrechtlichen Rechtseingriffen abzuschirmen und vor Fehlurteilen, insbesondere bei falschen Bezichtigungen oder übertriebenen Sachverhaltsschilderungen zu schützen.

Dabei ist es aber essentiell wichtig, sich so früh wie nur irgend möglich beim Vorwurf einer Sexualstraftat an einen spezialisierten Fachanwalt zu wenden, insbesondere BEVOR EINE AUSSAGE BEI DER POLIZEI gemacht wird.

Denn ob schuldig oder unschuldig, die größte Gefahr lauert tatsächlich bei einer vorschnellen Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, denn was viele nicht wissen, polizeiliche Vernehmungen werden nicht wörtlich sondern nur inhaltlich also so wie der Vernehmende die Aussage des Beschuldigten verstanden haben will protokolliert. Essentielle Fehler sind hierbei vorprogrammiert: Nicht selten muss man sich dann in einer Gerichtsverhandlung anhören lassen, warum man bei der Polizei das alles ganz anders ausgesagt habe....

Auch wenn gerade bei Sexualstraftaten mit Haft gedroht wird, darf man sich keines Falls zu einer vorschnellen Aussage hinreichen lassen, nur um hierdurch dem Versprechen der Polizei zu genügen, dann nicht verhaftet zu werden. Etwa 95 % aller Haftbefehle werden auf Fluchtgefahr gestützt die sich wiederum aus einem Fluchtanreiz der hohen Straferwartung wegen ergeben soll. Eine solch schematisch formulierter Haftbefehl ist rechtswidrig und wird binnen Kürze von einem erfahrenen Anwalt aufzuheben sein.

Also: Unbedingt folgende Regeln beachten:

-       KEINE AUSSAGE BEI POLIZEI (auch nicht anderen Personen gegenüber, nicht einmal Freunde und Bekannte, da diese dann als Zeugen in Betracht kommen)

-       NICHT EINSCHÜCHTERN LASSEN (auch nicht durch drakonische Maßnahmen wie Durchsuchung, Festnahme oder polizeiliche Vorladung)

-       SOFORT SPEZIALISIERTEN ANWALT AUFSUCHEN (wenn möglich mit guten Kenntnissen im Sexualstrafrecht)

 


Zum Sexualstrafrecht gehört insbesondere:

   

Sexualstrafverfahren sind äußerst sensibel und in der Regel mit sehr hohen Strafen bedroht (80 % aller Verurteilungen im Sexualstrafrecht sind Freiheitsstrafen). Gleichzeitig drohen dem Beschuldigten einer Sexualstraftat aber auch schwere außergerichtliche Konsequenzen wie öffentliche Negativpresse oder gravierende Auswirkungen auf Berufs- und Privatleben (Stichwort: Eintrag ins Führungszeugnis, Durchsuchung am Arbeitsplatz, Festnahme, oder Abkehr von Familie und Freunden).

 

Es empfiehlt sich daher dringend vor einer Aussage bei der Polizei unbedingt einen speziaisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, um verfahrensentscheidende Nachteile zu verhindern! Denn ein positiver Ausgang eines Strafverfahrens setzt neben einem Höchstmaß an fachlicher Kompetenz vor allem besondere Erfahrung des Anwaltes im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht voraus.

 

RA Stephens ist langjähriger Strafrechtler, der neben seiner Tätigkeit als Anwalt auch an der Universität Strafrecht unterrichtet und durch seine enge strafrechtliche Spezialisierung den Mandanten optimale Leistungen und eine bestmögliche strafrechtliche Vertretung garantieren kann. Unsere Kanzlei setzt sich vom ersten Tag der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen für unsere Mandanten ein und erzielt dadurch regelmäßig außergewöhnlich gute Ergebnisse.