Fahrverbot droht - Kämpfen kann sich lohnen

Strafrecht und Justizvollzug
16.04.20072120 Mal gelesen

Manche Kaufleute sehen sich trotz gut gehender Geschäfte plötzlich vor dem Aus. Als Vielfahrer wird man irgendwann mit viel zu hoher Geschwindigkeit geblitzt und ist plötzlich mit einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten konfrontiert. Wenn man täglich Kunden mit dem Auto besuchen muss, würde man bei Durchsetzung dieser Strafe in Existenznot kommen. Doch in Paragraph vier der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) liegt ein Rettungsanker bereit. Darin ist vorgesehen, dass von einem Fahrverbot abgesehen oder es abgemildert werden kann, wenn dafür die Geldbuße erhöht wird.

Doch automatisch passiert nichts. Um Milde zu erhalten, müssen die richtigen Voraussetzungen dargelegt werden.

So muss für den Einzelfall beschrieben werden, warum der Betroffene durch das Fahrverbot unverhältnismäßig hart belastet wird. Wer zum Beispiel täglich mehrere Kunden besuchen muss oder bei verschiedenen Projekten flexibel vor Ort sein muss, hat gute Karten.
Die Aufgabe des Anwalts ist es, diese spezielle Situation des Betroffenen einleuchtend zu schildern. Nicht selten gelingt es dann, den Betroffenen schon bei der Bußgeldbehörde "herauszupauken". Doch vor der Behörde wie vor Gericht gilt: Behauptungen alleine reichen nicht aus. Die Vorlage von Belegen wie z.B. Terminkalendern zur Glaubhaftmachung und die reumütige Einlassung müssen in die Verteidigungsstrategie mit einbezogen werden.
Auch wer glaubhaft machen kann, dass der Betroffen nur einen Augenblick unaufmerksam war und deshalb ein Tempolimit übersehen hat oder an der roten Ampel losgefahren ist, kann die Rettung des Führerscheins erreichen..

Aber auch wenn es einmal nicht geklappt hat, sich vor dem Fahrverbot zu retten, hält das Gesetz noch ein kleines Trostpflaster parat: Wer erstmals - oder nach zwei Jahren wieder - ein Fahrverbot erhält, kann sich innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung selbst aussuchen, wann er das Fahrverbot antritt. Manch einer bummelt dann seine führerscheinlose Zeit einfach im Urlaub ab.

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Der Verfasser, Rechtsanwalt Christian Demuth, Düsseldorf ist spezialisiert auf die Beratung und Verteidigung von Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen mit der Fahrerlaubnis.

Der Text dient der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit der darin enthaltenden Hinweise ist daher ausgeschlossen.