Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat die Möglichkeit in einem Zivilprozess von dem Täter Schadenersatz oder auch Schmerzensgeld zu beanspruchen. Es gibt jedoch einen noch einfacheren Weg seine Ansprüche durchzusetzen. Bereits im Strafverfahren besteht die Möglichkeit den Antrag zu stellen, dass das Gericht über mögliche Schmerzensgeld- oder Schadenersatzansprüche entscheiden soll. In einem Verfahren wird dann über die Bestrafung des Beschuldigten und gleichzeitig über die Entschädigungsansprüche entschieden. Dies hat den Vorteil, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt und der Betroffene nicht selbst den Vorfall beweisen muss. Wenn es keinen Zeugen oder sonstige Beweismittel gibt, ist es im Zivilprozess sehr schwierig, seine Ansprüche durchzusetzen. Im Strafverfahren ist das Opfer der Straftat Zeuge: Wenn das Gericht seine Aussage für glaubhaft hält, sind zusätzliche Zeugen nicht erforderlich.

04.12.20092658 Mal gelesen