Unwirksame AGB - Verbraucherzentrale Hamburg geht gegen Rechtsschutzversicherungen vor

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
28.11.2011261 Mal gelesen
AGB und Verbraucherschatz - zahlreiche Klagen gegen Rechtsschutzversicherungen wegen der Verwendung von AGB Klauseln, die Versicherungsnehmer benachteiligen könnten

Wegen der Verwendung "intransparenter und benachteiligender Klauseln" in AGB geht die Verbraucherzentrale Hamburg bereits seit über einem Jahr gegen zahlreiche Rechtsschutzversicherungen vor. Die angegriffene Klausel gibt dem Versicherungsnehmer (sinngemäß) auf:

"alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen würde".

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sei für den Versicherungsnehmer nur schwer zu erkennen, welche Pflichten damit konkret auf ihn zukämen. Gleichzeitig riskiere er aber durch einen Verstoß gegen diese AGB Klausel den Verlust seines Versicherungsschutzes.

Mit dieser Rechtsansicht wurde die Verbraucherzentrale von zahlreichen Gerichten gehört: zuletzt hat das OLG Karlsruhe am 16.11.2011 die Berufung der Badischen Rechtsschutzversicherung zurückgewiesen.

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