George Michael hinter Gitter - für 8 Wochen. In Deutschland könnten es 5 Jahre sein.

Reise und Verbraucherschutz
14.09.2010968 Mal gelesen
Gerade kam es in den Nachrichten: George Michael muss für 8 Wochen ins Gefängnis, weil er im Juli dieses Jahres unter dem Einfluss von Cannabis Auto gefahren ist. Kann das auch "bei uns" passieren? Droht Gefängsnis, wenn man auf der Rückfahrt von einer Party erwischt wird? Gehört Cannabis nicht zu den "legalen Drogen"? Fragen über Fragen, über die manch einer gerade nachdenken wird.

Bei genauer Betrachtung handelt es im Fall George Michaels sich nicht einfach um eine Fahrt unter Drogeneinfluß, sondern um eine Wiederholungstat mit Unfall.

Was ist in Deutschland das Höchstmaß?

Auf dem Papier sieht das Gesetz auch hierzulande bei einer Fahrt unter Dorgeneinfluss mit Unfall eine Höchststrafe von sogar bis zu 5 Jahren Haft oder eine empfindliche Geldstrafe vor. In der Praxis muß es sich hierbei jedoch um  den sehr schweren Fall eines unbelehrbaren Wiederholungstäters handeln, der in dieser Konstellation womöglich ohne Führerschein unterwegs wäre und dadurch andere Menschen erheblich gefährdet.

Schon die einmalige Fahrt unter Drogeneinfluß im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfalll führt jedoch in der Regel zu einer einjährigen Entziehung der Fahrerlaubnis. Bevor dann eine Neuerteilung erfolgen kann, ist eine mindestens sechsmonatige Abstinenz nachzuweisen und die  gefürchtete MPU (Idiotentest) zu bestehen. Beides kostet viel Geld.

Zudem zahlt die eigene Vollkaskoversicherung den eigenen Unfallschaden nicht, wenn der Fahrer aufgrund des Drogenkonsums absolut fahruntauglich war. Die eigene Haftpflichtversicherung reguliert zwar die Schäden der Unfallopfer, beteiligt den bekifften Fahrer aber mit bis zu 5.000 Euro an ihren Aufwendungen. 

Der Begriff der "weichen Droge" bezieht sich lediglich auf Cannabis, er spielt jedoch für das Vorgenannte keine Rolle. Eine "legale" Droge ist Cannabis in diesem Zusammenhang auf keinen Fall.

Wichtig ist in der Praxis, ob eine "absolute Fahruntauglichkeit" vorgelegen hat. Diese wird z. B. am rauschbedingten Fahrfehler festgemacht, der durch einen Unfall quasi bewiesen ist.

Doch auch ohne Fahrfehler stellt sich die Situation nicht viel besser dar: Zwar wird die lediglich relative Fahruntüchtigkeit zunächst "nur" als Ordnungswidrigkeit geahndet (1 Monat Fahrverbot, 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße), sobald jedoch die Führerscheinbehörde von dem Vorfall unterichtet wird, entzieht diese auf dem Verwaltungsweg die Fahhrerlaubnis (für die Neuerteilung gilt das oben gesagte).

Bei allgemeinen Polizeikontrollen wird in der Regel mittels Schnelltest zunächst nur geprüft, ob überhaupt Drogen genommen wurden (oder die Augen doch tatsächlich vom Heuschnupfen gerötet sind). Fällt der Test positiv (und damit für den Betroffenen negativ) aus, wird der Betroffene mit auf die "Gefangenensammelstelle" zur Blutentnahme mitgenommen, um Art und Menge der konsummierten Drogen zu bestimmen.

Was heißt das für Sie:

-  Wird Ihnen Fahren unter Drogeneinfluß vorgeworfen, droht mindestens ein Fahrverbot, meist eine rund einjährige Entziehung der Fahrerlaubnis.

Machen Sie gegenüber der Polizei gar keine Angaben (auch nicht über den Umfang des bisherigen Konsums), sondern von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und konsultieren Sie umgehend den Fachanwalt für Verkehrsrecht.

- Wurden Sie nicht zum ersten Mal erwischt oder es kam zum Unfall, gilt Gleiches nur mit noch viel größerer Dringlichkeit. Machen Sie auch gegenüer den Versicherungen noch keinbe Angaben, sondern wenden Sie sich an den Fachanwalt für Verkehrsrecht.