Ein Gerichtsverfahren – Was passiert da eigentlich?

Mediation und Streitschlichtung
06.09.2011765 Mal gelesen
Es ist einfach mit Gerichtsverfahren zu drohen. Wer erfahren hat, welchen Aufwand ein Gerichtsverfahren bedeutet, wird diese Drohung anders bewerten und aussergerichtliche Lösungen suchen und auch diese Drohung gerichtlicher Verfahren neu bewerten und zur aussergerichtlichen Einigung einsetzen.

Ein Streit entsteht. Eine Partei dieses Streits hält seine Ohnmacht nicht mehr aus. Das Durchführen von Streitigkeiten mit der Keule oder sonstiger Gewalt ist nicht mehr zeitgemäß. Sie versucht daher, Macht zu gewinnen. Da sie selbst nicht ausreichend rechtskundig ist, geht die Partei zu einem Anwalt und lässt sich unterstützen. Dieser Anwalt empfiehlt schließlich, vielleicht nach vorgerichtlichem Bemühen um eine Einigung mit der Gegenseite, zu Gericht zu gehen.

 

Im Klageantrag formuliert der Anwalt das Ziel des Mandanten das dieser bei Gericht erreichen möchte.

 

Der Richter soll entsprechend dem Antrag des Klägers urteilen und dem in die Kosten des Rechtsstreits verurteilen.

 

Bis dahin ist aber oft ein langer steiniger Weg: Der Antrag führt nur dann zum Erfolg, wenn der Kläger einen klaren Anspruch gegen die Gegenseite auf Erfüllung seines Begehrens hat. Dazu prüft der Anwalt die gesetzlichen Voraussetzungen für den Antrag des Klägers. Er fordert vom Kläger vielfältige Unterlagen und Darstellungen ab. Der Richter war ja nicht dabei. Der Sachverhalt muss ihm dargelegt werden. Dies führt zu einem oft erheblichen Arbeitsaufwand der Partei und des Anwaltes. 

 

Die Gegenseite und deren Anwalt wollen verhindern, dass der Anspruch durchgeht. Sie werden daher Sachverhalte bestreiten, anders darstellen, hinterfragen und der am Anfang so klare Lebenssachverhalt sieht plötzlich ganz anders aus.

 

Beide Parteien arbeiten auch aufgrund von richterlichen Hinweisen ihre Darlegungen nach.

 

Da der Richter nicht dabei war und nicht weiß, was stimmt, führt er eine Beweisaufnahme durch. Er lässt also bespielsweise durch Zeugen oder Sachverständigengutachten seine Überzeugung entstehen, ob der Kläger oder der Beklagte dem einen oder anderen Teil des Sachverhalts richtig darstellt. Oft bleiben danach noch viele offene Fragen, die dann vom Gericht - hoffentlich nach gesetzlichen Regelungen - geklärt und entschieden werden können.

 

Anschließend - also vielleicht erst nach ein oder zwei Jahren - erlässt das Gericht dann ein Urteil über den Klageantrag. Ob das dann rechtskräftig wird, bleibt abzuwarten. Auch dem Verlierer fällt oft was Neues ein, um den Streit fortzusetzen. Sonst geht die Geschichte nochmals in die Jahre.

 

Unter Berücksichtigung aller dieser Aufwendungen und insbesondere der dabei entstehenden Kosten macht es häufig viel mehr Sinn, sich mit der Unterstützung eines geeigneten Mediators um eine zeitnahe außergerichtliche Lösung im Rahmen der Mediation oder anderer Konfliktbeilegungsmethoden zu bemühen. Dies führt in der Regel rascher und kostengünstiger zu einer interessensgerechten Lösung

 

Diese massiv vereinfachte kursorische Betrachtung eines Gerichtsverfahrens kann naturgemäß nicht alle Fragen zutreffend beantworten. Rechtsberatung ist oft nur anhand von konkreten Sachverhalten sinnvoll möglich.

 

Informationen zur Streitbeilegung durch Mediation erhalten Sie beim Infoabend der Interessengruppe "mediatorenaktiv" in München.

 

Dieser Infoabend findet an jedem 1. Mittwoch eines Monats um 18.30 Uhr in der Brienner Straße 44 (Ecke Augustenstraße) statt.

 

Dort können Sie unter Umständen sogar gemeinsam mit Ihrer Konfliktpartei sich unter mehreren Mediatoren und Mediatorinnen eine geeignete Person aussuchen, der Sie es zutrauen, Ihren doch anspruchsvollen Streit, wie ich hoffe, zu klären. Erste Fragen zur Mediation oder zu Ihrem konkreten Konflikt können Sie dort gleich beantwortet bekommen.

 

Falls Sie nicht im Münchner Raum ansässig sind, oder auch sonst, können Sie die Mitglieder von "mediatorenaktiv" unter www.mediatorenaktiv.de anrufen. Sie finden die Telefonnummern bei ihren Profilen. Natürlich können Sie auch mich unter 089/182087 telefonisch erreichen und mir Fragen stellen.

  

Unabhängig davon findet ein als Mediator geschuldeter Anwalt auch in der einseitigen Parteivertretung oft Wege und Ergebnisse, die durch rein streitiges Verhalten nicht erzielt werden können.

  

Erich Kager

Rechtsanwalt und Mediator

www.ra-kager.de