Kreditwiderruf – Widerrufsjoker. Volksbanken, Raiffeisenbanken. Textbaustein/Muster-Brief. Achtung: Frist 20./21. Juni 2016.

Kreditwiderruf – Widerrufsjoker. Volksbanken, Raiffeisenbanken. Textbaustein/Muster-Brief. Achtung: Frist 20./21. Juni 2016.
20.05.20161017 Mal gelesen
Kreditwiderruf - Widerrufsjoker z.B. AXA, BHW, DSL Bank (Postbank), ING DiBa, PSD-Banken, Sparkassen, und: Volksbanken, Raiffeisenbanken. Finanztip und test.de/kreditwiderruf nennen Erfolge. Achtung: Frist 20./21. Juni 2016 beachten. Textbaustein/Muster-Kreditwiderruf und Anleitung.

Widerruf erklären - so geht es

Musterbrief

per Brief, Email oder Fax nach folgendem Textbaustein kann bereits genügen (ohne Gewähr, Verwendung auf eigenes Risiko):

"...
Ich/wir
bin/sind Darlehens-/Kreditnehmer folgenden/folgenderDarlehens-/Kreditvertrages/-verträge , ... .
Hiermit bekunde/n ich/wir meinen/unseren Entschluss zum Widerruf (je)des vorgenannten Vertrages und widerrufe/n hiermit meine/unsere auf den Abschluss (je)des vorgenannten Vertrags gerichteten Willenserklärungen, so dass ich/wir an diese nicht mehr gebunden bin/sind.

Die sich demzufolge ergebenden beiderseitigen Rückgewähransprüche ergeben sich aus dem Gesetz. Soweit mich/uns eine Pflicht zur Herausgabe der von Ihnen empfangenen Leistung trifft, werde/n ich/wir Zug um Zug erfüllen, was ich/wir hiermit anbiete/n. Die sich per Saldo ergebenden beiderseitigen Ansprüche sind anhand der BGH-Rechtsprechung (deren Kenntnis bei Ihnen zu erwarten ist) berechenbar.

Soweit weitere Zahlungen von mir/uns erfolgen, erfolgen diese nur unter dem erfüllungsunschädlichen Vorbehalt der Rückforderung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Sollten Sie meine/unsere Ansprüche nicht spätestens bis erfüllen, müssen Sie damit rechnen, dass wir ohne weitere Vorankündigung einen Anwalt mit der Verfolgung unserer Ansprüche beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen
"

Zugang des Widerrufs nachweisen

Wichtig ist, dass der Zugang des Widerrufs nachgewiesen werden kann. Dies ist bei Fax (Sendeprotokoll & ggf. telefonisch "lesbaren Erhalt" bestätigen lassen und mit Namen und Datum notieren) sowie Email ("Erhalt bestätigen" und "Übermittlung bestätigen") technisch einfach (und rechtlich relativ sicher). Einschreiben sollten bevorzugt als "Einwurfeinschreiben" gesendet werden, und dann unbedingt einige Tage später die Zustellung online abgefragt werden (Daten dazu stehen auf dem Einlieferungsbeleg - Achtung: die Daten sind nur wenige Wochen abrufbar). Alles per Screenshots / Ausdrucken dokumentieren. Grundsätzlich gilt: Lieber den Zugang einmal zu viel als zu wenig!

Achtung Ausschlussfrist 20./21. Juni 2016*)

Für viele Verträge gilt leider, dass Verbraucher nur noch bis zum 20./21. Juni 2016*) den Widerruf erklären können (*siehe den Hinweis unten).

Rechtsanwalt Wedekind: "Wenn der Widerruf erklärt worden ist, verjähren die Ansprüche, die sich daraus ergeben erst in drei Jahren. Zeitkritisch ist also die Erklärung des Widerrufs. Der 21. Juni 2016 ist eine wichtige Ausschlussfrist. Wer den Widerruf rechtzeitig geltend macht, kann dann in aller Ruhe die Ansprüche gegen die Bank verfolgen. Bei einem in 2016 erklärten Widerruf ist Zeit bis Ende 2019, notfalls Klage einzureichen, wenn nicht vorher eine außergerichtliche Einigung möglich wird."

*) Wichtiger Hinweis:
Es ist nicht klar, ob das Widerrufsrecht mit Beginn des 21.6. erlischt oder mit Ablauf des 21.6. - auch ist nicht klar, ob es für die Rechtzeitigkeit auf den Zugang des Widerrufs ankommt oder ob die rechtzeitige Absendung genügt. Da es für Zugang auch auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme ankommt, empfehlen wir zur Sicherheit, dafür Sorge zu tragen dass ein Zugang des Widerrufs spätestens am Montag, 20. Juno 2016 um spätestens 14 Uhr nachgewiesen werden kann.
 

Finanztest nennt reale Erfolge auf test.de/kreditwiderruf

Urteile und außergerichtliche Einigungen

Test.de zählt auf fast 100 DIN-A-4-Seiten nachweisbare gerichtliche und exemplarische außergerichtliche Erfolge verschiedener Anwälte gegen mehr als 100 verschiedene Banken, darunter 1 exemplarischen Erfolg vor Gericht der Sozietät Wedekind Bankrecht Insolvenzrecht. Auch 8 außergerichtliche Erfolge der Sozietät Wedekind Bankrecht Insolvenzrecht werden bei test.de/kreditwiderruf genannt - davon 1 Erfolg gegen eine Volksbank. Da meist bei Einigungen Stillschweigeklauseln vereinbart werden, stellen die öffentlich bekannten Einigungen nur einen kleinen Ausschnitt dar, tatsächlich werden sehr viel mehr Einigungen abgeschlossen als öffentlich bekannt wird.

Erfolge gegen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Die Volks- und Raiffeisenbanken verwenden i.d.R. gleichlautende Formulare, so dass Urteile gegen eine Volks- oder Raiffeisenbank grundsätzlich auf andere Institute aus dem Volks- und Raiffeisenverbund übertragbar sind.

Wie bei test.de/kreditwiderruf beispielhaft nachlesbar, gibt es eine Vielzahl von Urteilen. Oft sind auch ohne Klage Einigungen möglich. Z.T. werden Vergleiche auch nach Klage geschlossen. Die Chancen für Verbraucher etwas zu erreichen, sind grundsätzlich gut. Ohne Anwalt allerdings kommen Verbraucher in der Regel nicht allzu weit. Mit Unterstützung eines spezialisierten Anwaltes sind oft attraktive Lösungen möglich.

Wie allgemein üblich, werden oft Stillschweigeklauseln verlangt, so dass über das Ausmaß der Erfolge zugunsten der Verbraucher nur ein Bruchteil bekannt dürfte - die außergerichtlichen Erfolge in der Liste bei test.de/kreditwiderruf dürften um ein Vielfaches zu multiplizieren sein, um auf die tatsächliche Zahl der zugunsten von Verbrauchern geschlossenen Einigungen zu kommen Gerichte entscheiden selten gegen die Verbraucher. Von den diversen bei test.de/kreditwiderruf ausgeführten Einigungslösungen ist auch ein Fall der Sozietät Wedekind Bankrecht Insolvenzrecht, der noch ohne Stillschweigensklausel zustande gekommen war.

Gerichtliche Erfolge (Urteile, gerichtliche Vergleiche)

Folgende gerichtliche Erfolge nennt die Website von Finanztest (Stand: 19.05.2016) - Urteile mit * sind noch nicht rechtskräftig (alle Angaben ohne Gewähr):

  • Hamburger Volksbank eG, Verträge vom 21.10.2010 und 22.10.2010, LG Hamburg, Urteil vom 13.11.2015, Az.: 329 O 174/15*)
  • Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade, Vertrag vom 01.07.2006, Vergleich vor dem OLG Celle, Az.: 3 U 204/15;
    Besonderheit:
    Das Kreditinstitut verwendet die Widerrufsbelehrung der Volks­bankengruppe mit der doppelten Frist­angabe im Text. O-Ton: "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Sofern Sie nicht taggleich mit dem Vertragsabschluss über ihr Widerspruchsrecht belehrt worden sind, beträgt die Frist 1 Monat. ... "
  • Volksbank Baden Baden, Vertrag vom 23.11.2009, Vergleich vor dem LG Landau in der Pfalz, LG Landau in der Pfalz, Beschluss vom 16.07.2015, Az.: 4 O 405/14
  • Volksbank Dammer Berge eG, Vertrag vom 17.08.2008, Vergleich vor dem LG Oldenburg, Az. 3 O 2951/14
  • Volksbank Filder eG, Vertrag vom 11.05.2006, LG Stuttgart, (Anerkennt­nis-)Urteil vom 12.10.2015, Az.: 6 O 105/15 
  • Volksbank Göppingen eG, Vertrag vom 05.09.2008, LG Ulm, Urteil vom 25.04.2014, Az.: 4 O 343/13
  • OLG Stutt­gart, Anerkenntnisurteil vom 17.09.2014, Az.: 9 U 120/14 
  • Volksbank Jever eG, Kredit­vertrag vom 07.07.2006, LG Oldenburg, Urteil vom 14.08.2015, Az.: 8 O 625/15*) 
  • Volksbank Main-Tauber eG, Vertrag vom 21.01./01.02.2008, LG Mosbach, Urteil vom 02.02.2016, Az. 1 O 176/15*) 
  • Volksbank Mindener Land eG, Vertrag vom 19.07.2007, LG Bielefeld, Beschluss (gerichtl. Vergleich) vom 27.02.2014, Az. 8 O 302/13 
  • Volksbank Oberberg eG, Vertrag vom 14./17.03.2004, LG Köln, Urteil vom 17.09.2013, Az.: 21 O 475/12 
  • Volksbank Raiffeisen­bank Meißen-Großenhain eG, Vertrag vom 25./29.07.2008, LG Dresden, Urteil vom 17.09.2015, Az.: 9 O 655/15*) 
  • VR Bank Kurpfalz eG, Vertrag vom 19.06. und 14.10.2009, Vergleich vor dem LG Landau in der Pfalz, Az.: 4 O 334/14
  • VR Bank Pirmasens eG, Verträge Januar 2010, LG Zweibrücken, Urteil vom 13.05.2015, Az.: 1 O 15/15*) 
  • VR Bank Südliche Weinstraße eG, Vertrag vom 24.10.2007, LG Landau in der Pfalz, Urteil vom Datum NN, Az.: 4 O 85/15*) 
  • VR Bank Südpfalz eG, Verträge vom 07.05.2005 und vom 23.03.2009, LG Landau in der Pfalz, Urteil vom 28.09.2015, Az.: 4 O 11/15*) 
  • VR Bank Südpfalz eG, Vertrag vom 20.07.2006/21.09.2009, LG Landau in der Pfalz, Urteil vom 28.09.2015, Az.: 4 O 378/14*)
  • VR Bank Südpfalz eG, Vertrag vom 26.01.2007 und vom 26.03.2008, LG Landau in der Pfalz, Urteil vom 28.09.2015, Az.: 4 O 416/14*) 
  • VR Bank Südpfalz eG, Vertrag vom 04.12.2007, LG Landau in der Pfalz, Urteil vom NN, Az.: 4 O 425/14*) 
  • VR Bank Südpfalz eG, Vertrag vom 20.12.2007/08.01.2008, LG Landau in der Pfalz, Urteil vom 28.07.2015, Az.: 4 O 297/14*)
  • VR Bank Südpfalz eG, Vertrag vom 19.02.2008, LG Landau in der Pfalz, Urteil vom NN, Az.: 4 O 176/15*) 
  • VR Bank Südpfalz eG, Vertrag vom 07.05.2008, LG Landau in der Pfalz, Urteil vom 28.09.2015, Az.: 4 O 9/15*)
  • VR Bank Südpfalz eG, Vertrag vom 25.03.2009, LG Landau in der Pfalz, Urteil vom NN, Az.: 4 O 172/15*) 
  • VR Bank Südpfalz eG, Vertrag vom 16.07.2009, LG Landau in der Pfalz, Urteil vom NN, Az.: 4 O 227/15*) 
  • VR Bank Südpfalz eG, Vertrag vom 15.04.2009, LG Landau in der Pfalz, Urteil vom 28.09.2015, Az.: 4 O 121/15*), 
  • VR Bank Südpfalz eG, Vertrag vom 29.09.2009, LG Landau in der Pfalz, Urteil vom NN, Az.: 4 O 91/15*) 
  • VR Bank Südpfalz eG, Vertrag vom 01.02.2010, LG Landau in der Pfalz, Urteil vom 28.09.2015, Az.: 4 O 125/15*)
  • Wiesbadener Volksbank eG, Verträge vom 12.4.2007 und 20.7.2004, OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 05.09.2014, Az.: 10 W 39/14

Taktisches Verhalten

Rechtsanwalt Wedekind: "Die Banken verhalten sich oft taktisch. Es geht um ein riesiges Volumen von Verträgen. Viele Banken versucht wohl, Verbraucher abzuschrecken, ihr Recht zu verfolgen, indem sie im Einzelfall lange außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen führen. Wie die obige Auflistung zeigt, lohnt es aber durchaus ggf. zu klagen, insbesondere wenn das Prozesskostenrisiko durch eine Rechtsschutzversicherung oder einen Prozessfinanzierer abgesichert ist. Ich halte es für möglich, dass sich die Abschreckungsstrategie nach dem 21.6.2016 ändern wird. Denn dann steht die Zahl der ,Altfälle' fest und macht weitere Abschreckung wenig Sinn. Insofern wäre es naheliegend, wenn die Banken nach dem 21.6. auf zügige Erledigung der ,Altfälle' setzen werden. Über die dann vermutlich reihenweise möglichen ,guten Einigungslösungen' wird man aber vermutlich nichts erfahren, weil Stillschweigen zur Vorbedingung gemacht werden dürfte. Wer den Widerruf noch nicht erklärt hat oder sonstwie zögert, zu klagen und den Prozess auch ,durchzuziehen', sollte m.E. nicht vor dem 21.6. ,einknicken', sondern abwarten, wie sich die Banken im Juni und Juli 2016 positionieren. Also: Nur Mut - und ggf. noch den Widerruf erklären."

Rückforderung bereits gezahlter Vorfälligkeitsentschädigung

Einen Fall listet test.de/kreditwiderruf auf, wo es gelang, die Rückforderung bereits bezahlter Vorfälligkeitsentschädigung durchzusetzen:

Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade, Vertrag vom 01.07.2006, Vergleich vor dem OLG Celle, Az.: 3 U 204/15

Das Darlehen war bereits zurückgezahlt. Die Parteien hatten eine Aufhebungsvereinbarung abgeschlossen. Die Kläger zahlten eine Vorfälligkeitsentschädigung an das Kreditinstitut. Beides hindere den Widerruf nicht, erklärten die Oberlandesrichter erfreulicher Weise. Das Widerrufsrecht der Kläger sei nicht verwirkt oder rechtsmissbräuchlich ausgeübt. Die Kläger erhalten jetzt 20.000 Euro. Das entspricht fast der gesamten Vorfälligkeitsentschädigung und etwa drei Vierteln der insgesamt geltend gemachten Forderung. Die Kosten wurden entsprechend der Quote zur Hauptforderung aufgeteilt. Die Kläger sind rechtsschutzversichert.

Der typische Fehler "2 Wochen . 1 Monat" als Fristangabe

Wie im soeben geschilderten Fall Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade, Vertrag vom 01.07.2006, Vergleich vor dem OLG Celle, Az.: 3 U 204/15, enthalten Widerrufsbelehrungen der Volks- und Raiffeisenbanken oft einen typischen einfach zu erkennenden Fehler: Die Widerrufsbelehrung der Volksbankengruppe enthält meist mit die doppelte Fristangabe im Text. O-Ton: "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Sofern Sie nicht taggleich mit dem Vertragsabschluss über ihr Widerspruchsrecht belehrt worden sind, beträgt die Frist 1 Monat. Der Lauf der Frist beginnt mit Aushändigung der Ausfertigung der Vertragsurkunde und dieser Information über das Recht zum Widerruf an den Darlehensnehmer."

Das Oberlandesgericht Celle sah die oben genannte doppelte Belehrung zum Fristbeginn als fehlerhaft an. Manchmal ist die Gestaltung noch krasser: dann steht 2 Wochen / 1 Monat nebeneinander, wo offenkundig eines von beiden hätte gestrichen werden müssen, woran es dann aber fehlt, so dass unklar ist welche Fristangabe gelten soll.

Anwaltliche Beratung

Katrin Wedekind, Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, sagt: "Einige Rechtsschutzversicherungen bezahlen eine anwaltliche Erstberatung und dann erst wieder, wenn der Widerruf zurückgewiesen worden ist. Wir empfehlen eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen. Wir besprechen mit unseren Mandanten im Rahmen der Erstberatung das weitere Vorgehen, auch z.B. die Frage, ob der Mandant ggf. im nächsten Schritt den Widerruf aufgrund eines Muster als Vorlage selbst erklärt."

Weitere Hinweise

Weitere Infos auch z.B. auf der Website: http://www.kreditwiderrufsjoker.de oder hier: http://www.youtube.com/watch?v=J71RmHb9k5 (ggf. mit rechtem Mausklick "Link in neuem Tab öffnen" klicken).

Disclaimer/Haftungsausschluss

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Klicken auf Links und Verwendung des Textbausteins und der Hinweise auf eigenes Risiko. Allgemeine Ausführungen können niemals eine Beratung im Einzelfall ersetzen. Soweit hier auf anderweitige Berichterstattung hingewiesen wird, erfolgt dies ohne sich die dortigen Inhalte oder Aussagen zu eigen zu machen.
 

Sozietät Wedekind Bankrecht Insolvenzrecht

Rechtsanwältin Katrin Wedekind ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DeutschenAnwaltVerein DAV und Mitglied des Beirats der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz derselben ARGE Insolvenzrecht und Sanierung. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Leif Holger Wedekind ist Mitglied des Beirates der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV und veröffentlicht regelmäßig zu Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung in Fachzeitschriften.

Beide Anwälte sind Mediatoren mit umfangreicher Ausbildung.

Die Sozietät Wedekind wird bei den Erfolgen des Widerrufs-Jokers auf test.de und auf finanztip.de genannt - mit 8 außergerichtlichen Erfolgen und mit einem 1 gerichtlichen Erfolg bei bei test.de. Finanztip und die Verbraucherzentrale Hamburg führen die Sozietät Wedekind unter den auf den Widerrufsjoker spezialisierten Kanzleien. Auch Finanztest nennt die Sozietät Wedekind in der dortigen Anwaltsliste.