Kreditkarte Betrug - Geld weg?

Verwirkung einer titulierten Forderung
20.01.202057 Mal gelesen
Kreditkarte – was tun, wenn bezahlte Ware oder Dienstleistungen nicht erbracht werden?

Das Internet ist oft ein Segen. Einkaufen im Internet mit der Kreditkarte ist leicht. 

Auch andere Geschäfte und zunehmend auch vermeintliche Anlage- und Investitionsgeschäfte (z.B. Kryptowährung, Gold etc.) lassen sich über das Internet mit der Kreditkarte abwickeln.

Die Bezahlung über die Kreditkarte erscheint zunächst als sicher. 

Schwierig wird es allerdings, wenn das gekaufte Produkt nicht geliefert wird oder die bezahlte Dienstleistung nicht erbracht wird. 

Betrug

Besonders ärgerlich ist es, wenn man über die Kreditkarte Investitionen getätigt hat, bei denen sich im Nachhinein herausstellt, dass man einem Betrug aufgesessen ist. 

Chargeback

In solchen Fällen bietet der Einsatz der Kreditkarte einen gewissen Schutz. Dieser Schutz wird als vertragliche Leistungen seitens der Kreditkartenanbieter, z.b. Visa oder Mastercard, angeboten. 

Um dieses Angebot wahrzunehmen, braucht man allerdings in aller Regel Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit dem sogenannten chargeback-Verfahren. 

Nur ein Versuch

Regelmäßig lässt der Kreditkartenanbieter auch nur einen Versuch zu, das nutzlos eingesetzte Geld wieder zurück zu erlangen. 

Dementsprechend sind im Falle  des Ausbleibens von Leistungen oder dem Nichterhalt von Waren oder in Fällen des Betruges zwei Dinge besonders zu beachten. 

So schnell wie möglich

Zum einen sollte so schnell wie möglich eine e Reklamation erfolgen. Regelmäßig bleiben hier für nur 120 Tage ab dem Tag der Transaktion. 

Mit kompetenter Hilfe

Zum zweiten sollte man fachlich kompetente Hilfe für die Durchführung der Reklamation in Anspruch nehmen. Nicht selten hat es der Unterzeichner erlebt, dass Mandanten davon berichten, dass bei dem Versuch selbst die Reklamation durchzuführen, der Sachbearbeiter an dem Bankschalter angab, ein solches Verfahren gäbe es gar nicht. 

Desweiteren sind die Vertragswerke und die penibel beschriebenen Einzelfälle mit entsprechenden Fall-Codes mehrere hundert Seiten stark und regelmäßig nur in Englisch verfasst, sodass ohne die entsprechende Erfahrung im Eigenstudium kaum ein erfolgsversprechendes Verfahren anzustoßen ist .

Wir helfen!

Wenn bei Ihrer Kreditkarte Belastung vorgenommen wurden, für die Sie keinen Gegenwert erhalten haben oder Sie Investitionen getätigt haben, die Sie nicht rückerstattet bekommen, sprechen Sie uns gerne und zeitnah an. Wir haben Kunden in vielen Fällen das verloren geglaubte Geld zurückholen können. 

Wir vertreten auch Kunden aus der Schweiz!