Corona – Immobilienkredit in Gefahr

Verjährung – Alle Jahre wieder und 2011 – das Superverjährungsjahr – die Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung auf Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen fehlerhafter Beratung bei Kapitalanlagen!
21.07.2020115 Mal gelesen
Wenn die Eigenheimfinanzierung an coronabedingten Einkommenseinbußen zu scheitern droht.

Wenn die Eigenheimfinanzierung an coronabedingten Einkommenseinbußen zu scheitern droht.

Corona trifft uns alle unvermittelt. Wer einen Immobilienkredit abschließt, nimmt viele Eventualitäten in sein Kalkül. Corona hatte keiner auf dem Plan. Und doch kann Corona, oder mittelbar die coronabedingten Einkommensausfälle, dem Eigenheimbesitzer schnell einen Strich durch die Rechnung machen.

Der Zeitraum der gesetzlichen Ratenaussetzung ist abgelaufen. Wohl dem, der zu Beginn der Krise mit seiner Bank eine längerfristige Vereinbarung über das Aussetzen oder Stunden von Tilgung oder Zinsen bereits getroffen hat.

Wer jetzt erst - verzögert - merkt, dass es hinten und vorne nicht reicht oder reichen wird, wird es mit der Bank nicht mehr so leicht haben. Zwar geben sich Banken und Sparkassen in der Werbung total flexibel und kundenfreundlich. Die Realität ist eine andere.

Es hilft nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Möglichst frühzeitig sollte das Gespräch mit der Bank gesucht werden. Dafür gilt es gut vorbereitet zu sein. Ansatzpunkte gibt der Darlehensvertrag selbst. In vielen Verträgen gibt es die Möglichkeit, dass der Darlehensnehmer die Tilgung anpassen kann. Ist bereits eine erste Zinsbindung abgelaufen und hat sich in der Folge der Vertragszins verringert, wurde die Darlehensrate aber nicht angepasst, so besteht in aller Regel noch ein Anspruch darauf, die Rate auf den Wert der Tilgung zuzüglich der niedrigeren Zinsen nach unten hin anzupassen.

Läuft eine Zinsbindungsfrist aus oder wird das Darlehen zu variablen Zinsen weitergeführt, kann mit der Bank auch darüber verhandelt werden, ob der Kredit in einem neuen Vertrag, der zum Beispiel für zwei Jahre eine Tilgungsaussetzung vorsieht, weitergeführt werden kann.

Es gibt in vielen Fällen Möglichkeiten, die aus der Krise führen können.

Die Banken verzeihen in der Regel aber keine Fehler. Zweite Chancen gibt es selten. Das Gespräch mit der Bank und die anvisierte Lösung sollte gut vorbereitet und am besten von einem erfahrenen Anwalt begleitet werden. Es droht immerhin der Verlust der finanzierten Immobilie.

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