Internetrecht - auf EU-Ebene keine verbindlichen Maßnahmen gegen Hetze im Internet vorgesehen?

anwalt24 Fachartikel
08.03.201833 Mal gelesen
Nach Einführung des umstrittenen Netzwerkdurchsuchungsgesetzes auf nationaler Ebene baut die Bundesregierung in der EU weiter auf freiwillige Maßnahmen von sozialen Netzwerken gegen rechtswidrige Inhalte im Internet.

Damit werden die deutschen Standards in Zukunft wohl nicht die Messlatte für Verstöße innerhalb der EU.

Bundesregierung äußert sich zur Anfrage der Linken

Die Fraktion Die Linke hatte bei einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung die Frage nach dem Schutz vor rechtswidrigen Inhalten im Internet auf europäischer Ebene aufgeworfen. Daraufhin teilte die Bundesregierung mit, sie folge der Ansicht der EU-Kommission, dass auf europäischer Ebene ein freiwilliges Tätigwerden der Internetdienstleister zu fordern sei. Nach Ansicht der Bundesregierung müsse zunächst die Wirksamkeit solcher freiwilligen Maßnahmen bewertet werden, bevor über die Erforderlichkeit eventueller rechtlicher Maßnahmen entschieden werden könne.
Bundesregierung und EU-Kommission verzichten damit vorerst darauf, die nunmehr in Deutschland verbindlichen Vorgaben auf ganz Europa auszuweiten.

Freiwillige Maßnahmen reichen aus

Auch ein Grund, weshalb die Bundesregierung positiv in die Zukunft des Internetrechts blickt, sind die zahlreichen freiwilligen Maßnahmen, die bereits jetzt von vielen Internetdienstleistern durchgeführt worden sind. Facebook und Co. sind bereits mit einigen zusätzlichen Maßnahmen gegen die Verbreitung und Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte vorgegangen, um schneller und effektiver solche Inhalte löschen zu können.
Viele Nutzer fordern mehr Transparenz und besseren Schutz vor Hasskriminalität und strafbaren Inhalten im Internet. Dies haben auch die Großkonzerne erkannt und steuern nun vielfach eine verbesserte Bekämpfung rechtswidriger Inhalte an - und dies vielfach auch freiwillig.
Ein Grund mehr für die Bundesregierung auf verbindliche Maßnahmen in der EU zu verzichten und auf das freiwillige Engagement der Unternehmen zu bauen.

Vorsorge ist besser als Nachsorge?

Aber auch die deutschen Vorgaben sollten nicht an den virtuellen Grenzen Deutschlands enden. Genau wie  jede Website über Landesgrenzen hinaus aufgerufen werden kann, sollten Vorgaben auch nicht an diese gebunden sein und ein Schutz dahinter fehlen. Dies wäre ein Argument dafür, auch auf europäischer Ebene nicht allein auf die freiwilligen Anstrengungen der Unternehmen zu vertrauen, sondern auch dort eine einheitliche Regelung zu erlassen.
Dass solche einheitlichen Standards in naher Zukunft kommen werden, ist nach der Stellungnahme der Bundesregierung allerdings eher unwahrscheinlich. Es bleibt daher abzuwarten, wie und ob sich die freiwilligen Maßnahmen bewähren.

Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz - die deutsche Antwort auf Hetze im Internet

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, das Netzdurchsuchungsgesetz, wurde vergangenes Jahr vom Bundestag erlassen. Ziel des Gesetzes soll es dabei nicht sein, neue Löschungspflichten für soziale Netzwerke festzulegen. Diese bestehen bereits in den allgemeinen deutschen Strafgesetzen. Vielmehr soll das Gesetz nach Vorstellung der Bundesregierung die bereits bestehenden Löschungspflichten von strafbaren Beiträgen effektiv und zeitnah durchsetzen. Somit sollen vor allem sogenannte Fake-News im Internet oder Hasskommentare besser bekämpft werden.
Kritiker dagegen werfen der Bundesregierung mit dem Gesetz einen "Schnellschuss" vor und sehen Grundrechte der Presse- und Meinungsfreiheit massiv gefährdet.

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