Persönlichkeitsverletzungen in sozialen Netzwerken

Internet, IT und Telekommunikation
22.09.2010934 Mal gelesen
Beleidigungen und Verleumdungen, das Hochladen von privaten Fotos oder Videoclips in sozialen Netzwerken / Foren / Chats oder allgemein im Internet stellen für Betroffene oft eine erhebliche Belastung dar. Die verbreitete Nutzung von z.B. Facebook / StudiVZ / SchülerVZ oder Youtube verschärft die Situation zunehmend. Welcher Schutz besteht?

Das Internet wird von einer nicht geringen Anzahl von Nutzern als quasi "rechtsfreier" Raum angesehen. Das zeigt sich z.B. im Urheberrecht an der gewaltigen Anzahl von illegalen Downloads / Uploads geschützter Werke.

Gleiches gilt offenbar für viele soziale Netzwerke wie z.B. Facebook / StudiVZ / SchülerVZ u.a.. Hier werden oftmals Äußerungen gemacht, die im "normalen" sozialen Umfeld so nie getätigt werden würden. Nutzer, deren wahre Identität den anderen Nutzern teilweise sogar bekannt ist, werden herabgesetzt, beleidigt und/oder verleumdet. In einigen Fällen weitet sich dies zu einer regelrechten Kampagne aus und wird zum "Cyber-Mobbing". Besonders anfällig für diese Form von (Online-) Persönlichkeitsverletzungen sind natürlich auch Chats wie z.B. Knuddels oder Foren im Internet.

Klar muss gesagt werden, daß den Betreibern der Plattformen in aller Regel kein Vorwurf gemacht werden kann, da diese Rechtsverletzungen durch die User begangen werden und die Betreiber in der Regel alles ihnen mögliche unternehmen, um diese zu verhindern oder schnellstmöglich zu löschen.

 Offenbar enthemmt die scheinbare Anonymität des Internets die User auch hier und führt zu einer besonderen Rücksichtlosigkeit. Besonders beeinträchtigend ist dabei die Veröffentlichung von privaten und den Betroffenen oft sehr peinlichen Bildern oder Videoclips. Der Umstand, dass das Internet "nichts vergisst", verschlimmert die Situation nochmals nachhaltig. Die Betroffenen - gerade auch Jugendliche / Teenager  - leiden unten dieser Situation oft erheblich.

Klar gesagt werden kann, dass das Internet - wie auch im Urheberrecht -hier kein rechtsfreier Raum ist, sondern dass selbstverständlich auch hier die gleichen Gesetze gelten, die in der "realen Welt" zur Anwendung kommen.

So gilt im Internet zwar grundsätzlich auch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Dieses findet aber seine Grenzen bei Beleidigung oder einer Schmähkritik. Auch die Behauptung von wahren Tatsachen ist nicht in jeder Konstellation möglich. Wahre Tatsachen, die dem Intimbereich einer Person verletzen dürfen nicht grundsätzlich nicht verbreitet werden. Unwahre Tatsachen dürfen natürlich gar nicht verbreitet werden.

Gleiches gilt natürlich auch für Fotos, die im Internet veröffentlicht werden. Hier gilt der Grundsatz, dass dies nicht ohne Einwilligung des Abgebildeten geschehen darf.

Betroffene sollten nicht zögern sich in solchen Fällen anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Tatsächlich ist es - selbst wenn der Täter nicht namentlich bekannt ist - häufig weniger schwierig diesen zu ermitteln als allgemein angenommen. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts kann derartige Situation häufig sehr rasch und effektiv beenden.

Insbesondere sollten auch Eltern nicht zögern, anwaltliche Hilfe im Falle von Cyper - Mobbing Ihrer Kinder in Anspruch zu nehmen. Auch gegen nicht volljährige Täter bzw. deren Eltern können wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Falls nötig kann durch Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes auch die schnelle Löschung von Beiträgen sowie die Sperrung von Nutzern erreicht von den jeweiligen Betreibern erreicht werden.

Die Kanzlei RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist u.a. im Bereich des Persönlichkeitsrecht spezialisiert und kann Betroffenen in dieser Situation bundesweit die entsprechende anwaltliche Hilfe zukommen lassen. Beide Berufsträger haben im Rahmen eines Masterstudiums im Medienrecht vertiefte Kenntnisse insbesondere auch in diesem Bereich erlangt.