Rechtliches zu Apps und App-Entwicklung

Rechtliches zu Apps und App-Entwicklung
18.03.2014522 Mal gelesen
Es gibt nichts, wofür es nicht schon eine oder mehrere Apps gibt - und der Markt wächst rasant. Bereits jetzt verfügen die allermeisten Deutschen über ein internetfähiges mobiles Endgerät (Smartphone, Tablet) und nutzen dieses auch intensiv zum Surfen oder für ihre Apps.

Dabei stellen sich spannende rechtliche Fragen, auf die wir im Folgenden eingehen möchten. Weitere Informationen zum Thema Apps und Recht finden Sie unter: http://www.recht-freundlich.de/category/app-und-recht oder bei uns kostenlos per Telefon, Email oder Live-Chat (www.recht-freundlich.de).

Datenschutzrechtliche Fragen bei Apps

Die Nutzung von Apps geht auch immer mit Rechtsfragen bezüglich des Datenschutzrechts einher. Es werden bei jeder App-Nutzung schiere Unmengen an Daten gespeichert und verwendet. Das deutsche Datenschutzrecht sieht den Grundsatz vor, dass eine Datenerhebung, Datenspeicherung und Datennutzung nur mit Einwilligung des Betroffenen erlaubt ist. Hierbei geht es immer um personenbezogene Daten, wie sie bei der Nutzung von Apps anfallen. Problematisch bei der Einwilligung ist hierbei, dass aufgrund der kleinen Displays von Smartphones niemand ernsthaft seitenlange AGB oder Datenschutzerklärungen auf dem Smartphone liest. Von einer informierten Einwilligung kann hier also nicht einfach so ausgegangen werden.

Noch problematischer ist der Umstand, dass die meisten App-Anbieter ihren Sitz gar nicht in Deutschland haben, sodass sich die Frage nach der Anwendbarkeit von deutschem Datenschutzrecht stellt. Und wenn es anwendbar ist, werden sich die ausländischen Unternehmen überhaupt daran halten?

Viele Apps erheben auch Daten, die sie gar nicht für die App-Nutzung benötigen, beispielsweise GPS-Standortdaten, obwohl die App eigentlich nur ein Puzzlespiel ist, oder der Zugriff auf das Kontaktbuch im Smartphone, obwohl die App nur das Wetter anzeigen soll. Dies widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit, wie er im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgeschrieben ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Apps

Die gesetzlichen Regelungen des BGB gehen davon aus, dass sich zwei gleichstarke Vertragspartner gegenüberstehen. Oft ist dies nicht so - beispielsweise im Verhältnis von Verbrauchern zu großen Unternehmen. Daher gibt es die §§ 305 ff. BGB, die für AGB zwischen Verbrauchern und Unternehmern besondere Vorschriften vorsehen. Die bekannten App-Stores hatten in der Vergangenheit fragwürdige Vertragsklauseln in ihre AGB aufgenommen. Beispielsweise wurde von Samsung versucht, im eigenen App-Store gewisse Haftungsregelungen einzuschränken. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging dagegen mit Erfolg gerichtlich vor!

Entwicklung einer App

Bei der Entwicklung einer App handelt es sich grundsätzlich um die Entwicklung einer Software. Insoweit gelten die gleichen Rechtsfragen wie dort auch. Die Verträge, die die Entwicklung einer App festschreiben, sollten eine genaue Mängelliste führen, sodass es zu keinen Komplikationen kommt. Beispielsweise sollte geklärt werden, dass die App stets auf dem neusten Stand bezüglich der Betriebssysteme der Smartphones und Tablets gebracht werden sollte. Sonst ist die App schnell mal mit dem nächsten Android-, oder iOS-Update untauglich und es stellen sich komplizierte Haftungsfragen. Daneben sollte auch die Frage geklärt werden, inwieweit Nutzungsrechte an der App (Urheberrechte) eingeräumt werden.

App und Urheberrecht

Bei der App-Programmierung sollten sich die Entwickler darüber im Klaren sein, dass keine urheberrechtlichen Verstöße begangen werden - die grafischen Elemente dürfen also nicht von Dritten einfach so und ohne Lizenz übernommen werden, ebenso wenig musikalische Elemente oder Texte (nicht mal kleinste Textteile!).

Rechtlicher Schutz von Apps

Viele Entwickler stellen sich auch die Frage, inwieweit sie ihre entwickelte App rechtlich schützen lassen können. Patentrechtlicher Schutz kommt bei den allermeisten Apps nicht in Frage, denn Patente schützen nur technische Erfindungen. Ein Markenschutz kann wiederum nur für die in der App verwendeten Logos oder Ähnliches eingeräumt werden, nicht für die App selbst. Urheberrechte entstehen mit der Ausfertigung der App - hier ist zu beachten, dass die reine App-Idee nicht geschützt ist! Lediglich die fertig programmierte App in der konkreten Form genießt wie Software urheberrechtlichen Schutz (dafür aber ohne Anmeldung, schlicht kraft Gesetzes!).

Weitere Informationen zum Thema "Rechtliches und Apps" unter: http://www.recht-freundlich.de/category/app-und-recht