Gefahr Abmahnung beim E-Commerce– rechtssicher Onlinehandel betreiben – Abmahnfallen beim Onlineshop - Wir helfen bundesweit.

Gefahr Abmahnung beim E-Commerce– rechtssicher Onlinehandel betreiben – Abmahnfallen beim Onlineshop - Wir helfen bundesweit.
14.02.2014351 Mal gelesen
Der Online-Handel erfreut sich als bequeme und schnelle Alternative zu den herkömmlichen Einkaufsmöglichkeiten sehr großer Beliebtheit. Daher ist es für jeden professionellen Online-Shop-Betreiber ein absolutes MUSS, die in diesem Zusammenhang geltenden „Spielregeln“ auf dem Markt zu beherrschen.

Hier gibt es viele gesetzliche Vorgaben und Pflichten (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht u.a), die nach dem Willen des Gesetzgebers einzuhalten sind. Dies gilt insbesondere bei Vertragsabschlüssen im Internet zwischen Unternehmern und Verbrauchern.

 

Wir übernehmen für Sie gerne die Überprüfung Ihres Online-Shops unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Aspekten. Unser Leistungsspektrum reicht von rechtlicher Beratung zukünftiger Betreiber von Online-Shops, die Hilfe bei der abmahnsicheren Erstellung einer Internetpräsenz benötigen, bis zur Beratung von Online-Shop- Betreibern, die eine regelmäßige Überprüfung ihres bereits bestehenden Online-Shops wünschen. Ebenso beraten wir Sie, wenn Sie gegen Rechtsverletzungen durch Mitbewerber vorgehen möchten oder aber auch wenn Sie selbst wegen angeblicher Rechtsverletzungen von Konkurrenten in Anspruch genommen werden.

 

Bereits kleinste Fehler oder Ungenauigkeiten z.B. bei der Gestaltung der Website oder der Widerrufsbelehrung können weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Dabei ist unerheblich, ob für den Vertrieb eine eigene Website verwendet wird oder die gängigen Internetplattformen wie z.B. Amazon, ebay oder Immonet verwendet werden.  

 

Bei Fehlern können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen, in denen in der Regel Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche in Höhe von bis zu mehreren tausend Euro geltend gemacht werden.

 

Hier finden Sie einige Beispiele für Fehler, die vermieden werden sollten, um Ihren Online-Shop rechtssicher zu gestalten und so möglichen Unterlassungs-  oder Schadensersatzansprüchen keinen Raum zu geben:

 

-       Fehlende Transparenz beim Vertragsschluss z.B. darüber, wie der Vertrag zustande kommt

-       Verwendung unwirksamer AGB (z.B. Angabe dass Lieferzeiten unverbindlich seien, unzulässige salvatorische Klausel, Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber Verbrauchern, Ersetzungsklausel (Lieferung "gleichwertiger" Produkte), Pflicht zur Untersuchung und sofortigen Anzeige von Beschädigungen gegenüber Verbrauchern)

-       Fehlerhafte Einbindung von AGB (z.B. fehlender Hinweis auf AGB, keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme)

-       Fehlerhafte Angaben im Impressum (z.B. unzureichende Kontaktangaben, Abkürzen des Vornamens des Betreibers, fehlende Angaben zur Rechtsform und Vertretungsbefugnis, fehlende Angaben zu Registereintragung und Umsatzsteuer-ID)

-       Fehlerhafte Widerrufsbelehrung (falsche Belehrung über die Folgen des Widerrufs, den Fristbeginn, veraltete Fassung der Widerrufsbelehrung oder unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechts wir z.B. Rücknahme nur in Originalverpackung, keine unfreie Rücksendung)

-       Fehlerhafte oder unvollständige Datenschutzerklärung (z.B. fehlende Hinweise auf Newsletter, Bonitätsprüfung, Cookies, Weitergabe von Daten an Dritte etc.)

-       Versendung von Newslettern ohne "double Opt- In- Verfahren"

-       Verwendung fehlerhafter Gewährleistungsklauseln (z.B. unwirksame Klauseln zum Gewährleistungsausschluss)

-       Fehlerhafte Preisangaben wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (z.B. fehlende Grundpreisangabe, fehlende Angabe der Umsatzsteuer oder bei Fehler bei der Angabe der Versandkosten und Zusatzkosten)

-       Urheberrechtsverletzungen oder Markenrechtsverletzungen (durch Übernahme fremder Inhalte wie z.B. Fotos, Texten, Logos oder Videos )

-       Unlautere oder irreführende Werbung wie z.B. Werbung mit Selbstverständlichkeiten mit Aussagen wie "2 Jahre Gewährleistung"

-       Fehlende produktspezifische Belehrungen oder fehlerhafte Produktbeschreibungen

-       Keine Umsetzung der sogenannten "Buttonlösung" (§ 312 g BGB)

 

Da es häufig zu Gesetzesänderungen kommt, ist zu empfehlen, auch einen in der Vergangenheit erstellten Online-Shop in gewissen Abständen auf Aktualität überprüfen zu lassen. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Online-Shop immer die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigt und auch in Zukunft abmahnsicher bleibt.

 

Im Rahmen der rechtlichen Überprüfung bereits bestehender Online-Shops bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:

 

-       Überprüfung existierender AGB bzw. Erstellung abmahnsicherer AGB

-       Erstellung und Überprüfung von Angaben im Impressum

-       Erstellung und Überprüfung von Widerrufsbelehrungen

-       Erstellung und Überprüfung von Datenschutzerklärungen

-       Überprüfung von "double Opt- In- Verfahren" im Rahmen der Versendung von Newslettern

-       Erstellung und Überprüfung von Gewährleistungsklauseln

-       Abwehr von wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Abmahnungen

-       Erstellung und Überprüfung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen

-       Überprüfung von Erlass und Abwehr gegen einstweilige Verfügungen

-       Überprüfung von Erlass und Abwehr gegen Mahnbescheide

-       Überprüfung und Abwehr von Klagen

-       Verfolgung von Rechtsverletzungen durch Mitbewerber durch Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen

-       Rechtssichere Einbindung von social media plugins

  

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch.

  

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de